Beziehungen zwischen Arbeiterkammer, Gewerkschaften und Betriebsräten

Gewerkschaften sind auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Organisationen, während die Arbeiterkammern als gesetzliche lnteressensvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft geschaffen wurden. Da beide Einrichtungen die Arbeitnehmerschaft vertreten, gibt es natürlich gewisse Doppelgleisigkelfen, Überschneidungen, aber dennoch bewußte Zusam­menarbeit und Arbeitsteilung.

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„Gewerkschaften und Arbeiterkammern ergänzen einander vorzüglich.“