Historischer Überblick seit 1920

Seit dem Jahr 1850 gab es in Vorarlberg zwar eine Handelskammer, aber erst im Jahr 1920 wurde das Gesetz über die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte beschlossen. Ein Jahr später erfolgte die gesetzliche Gleichstellung mit den Handelskammern. Schwierigkeiten bereitete vorerst die unklare Einstellung der politischen Parteien mit ihren Arbeitnehmerorganisationen zur neuen Einrichtung. Die einen sahen die AK lediglich als Gegenpol zur Handelskammer, andere wiederum als Instrument der Selbstverwaltung der Arbeiterschaft, radikale Marxisten erhofften sich gar Hilfe zur Verwirklichung ihrer Pläne nach einer Räteherrschaft. Als sich schließlich die Vorstellung durchsetzte, die AK werde die Tätigkeiten der Gewerkschaften ergänzen, um diesen Arbeiten abzunehmen und für diese gesetzgeberische und wissenschaftliche Dienstleistungen zu betreiben, hatten auch die Vorarlberger Christlichsozialen nichts gegen diesen Weg einzuwenden. Im Gegenteil: Die Christlichen Gewerkschafter maßen der AK große Bedeutung zu, da sie diese als das „beste, ja das einzige zielführende Mittel“ zur Hebung der Arbeitsmoral der Arbeiter und Angestellten betrachtete. Von Klassenkampf wollte man jedoch nichts wissen. (Wanner, Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg 1921-1938, S. 14)

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Bei den ersten AK-Wahlen im Jahr 1921 ging die sozialdemo­kratische „Arbeiter­sektion“ knapp als Gewinnerin hervor. Der politische Trend in der Vorarlberger Arbeitnehmerschaft verlief nach 1926 jedoch klar zugunsten der Christlichsozialen.

Als sich im Februar 1938 die Okkupation Österreichs durch Nazi-Deutschland ankündigte, war die AK mit ihren Arbeitnehmervertretern bereit, „jederzeit den Kampf für die Erhaltung eines freien und unabhängigen Vaterlandes Österreich […] zu führen“.

Doch am 12. März 1938 besetzten deutsche Truppen Vorarlberg, einen Tag später war die AK aufgelöst.

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