Berufskrankheiten

In der Regel handelt es sich bei Berufskrankheiten um chronisch verlaufende Erkrankungen, die eindeutig auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen sind. Meist entstehen sie aufgrund von gesundheitsgefährdenden Arbeitsverfahren oder der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen. Am bekanntesten ist die „Staublunge“ welche durch Inhalation von Staub und dessen Ablagerung in der Lunge entsteht.  Oftmals auftretend sind auch Hauterkrankungen (Ekzeme) welche durch den direkten Kontakt mit Arbeitsstoffen entstehen. Kurz gesagt ist eine Berufskrankheit eine Schädigung der Gesundheit durch die berufliche Tätigkeit. 

Anerkannte Berufskrankheiten

Welche Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt werden, ist in der Berufskrankheitenliste  in der 1. Anlage des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetztes (ASVG) festgeschrieben.

Neue Gefahren in der Arbeitswelt und neues Wissen um die Auswirkungen von Schadstoffen und sonstigen Belastungen führen dazu, dass die Liste der Berufskrankheiten (Anlage 1 zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz) erweitert wurde. Am 28. März 2024 wurde das Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 18/2024) kundgemacht. Rückwirkend mit 01. März 2024 wurden folgende vier Krankheiten neu in die Liste aufgenommen:

  • Hypothenar-/Thenar-Hammersyndrom (Lfd. Nr. 5.2.2)
  • Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikerinnen und -musikern (Lfd. Nr. 5.2.3.)
  • Plattenepithelkarzinom, aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition (Lfd. Nr. 7.4.2.)
  • Ovarialkarzinom nach Asbest-Exposition (Lfd. Nr. 7.7.1.)

Derzeit gibt es in Österreich somit 73 verschiedene Berufskrankheiten.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeitsinspektorat Vorarlberg

Rheinstraße 57
6900 Bregenz
Telefon +43 (5574) 786 01
Telefax +43 (5574) 786 01 - 99
E-Mail vorarlberg@arbeitsinspektion.gv.at

Parteienverkehr

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung