Arbeiten bei Kälte
Welche Temperaturen sind bei der Arbeit in Innenräumen zulässig? Welche Bestimmungen gelten im Freien? Wozu ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet?
Bauarbeiter:innen können ab 32,5 Grad im Schatten hitzefrei bekommen. Der/die Arbeitgeber:in muss Hitzefrei anordnen. Rechtsanspruch gibt es derzeit keinen. Richtwerte gelten nach der nächstgelegenen Messstelle der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG). Bis dato hatten dazu nur Arbeitgeber Zugang. Das gehört dank der Hitze.App nun der Vergangenheit an.
Auf Baustellen kann ab einer Temperatur von mehr als 32,5°C das Arbeiten im Freien eingestellt werden, sofern kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt dem/der Arbeitgeber:in oder dessen/deren Beauftragten.
Über die Handyeinstellungen wird eine direkte Echtzeit-Schnittstelle zu der der Baustelle nächstgelegenen Messstelle der ZAMG hergestellt. Die App übermittelt ein Warnsignal, sobald die 32,5 Grad Celsius erreicht werden.
Damit ist zu 100 Prozent gewährleistet, dass auch die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Schlechtwetterentschädigung erfüllt sind.
In den Wintermonaten (ab 1. November) stellt sich die App von einer „Hitze.App“ auf eine „Kälte.App“ um und informiert die Bauarbeiter:innen, sobald -10 Grad Celsius erreicht werden.
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