Arbeitsstoffe: Warum gibt es in Österreich keine "risikobasierten Grenzwerte" nach dem Vorbild Deutschlands?
Zur Beurteilung der Konzentration eines Arbeitsstoffes am Arbeitsplatz werden in Österreich derzeit der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) sowie der TRK-Wert (Technische Richtkonzentration) herangezogen. Sie sind in der Grenzwerteverordnung 2021 festgelegt und müssen im Punkt 8 des Sicherheitsdatenblattes angeführt sein.
MAK-Wert oder "maximale Arbeitsplatz-Konzentration"
Der MAK-Wert ist gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ein Mittelwert in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes in der Luft angibt.
Dieser Wert ist so bemessen, dass er nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, auch bei wiederholter und langfristiger Exposition, im allgemeinen die Gesundheit von Beschäftigten nicht beeinträchtigen kann (ASchG § 45 Abs. 1).
TRK-Wert oder "technische Richtkonzentration"
Die TRK beschreibt den Mittelwert eines Stoffes in der Luft in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. Es dient als Anhaltspunkt für das Ausmaß der zu treffenden Schutzmaßnahmen und der messtechnischen Überwachung.
TRK-Werte werden für jene Stoffe festgesetzt (etwa krebserzeugende Arbeitsstoffe), für welche keine toxikologisch-arbeitsmedizinischen MAK-Grenzwerte aufgestellt werden können.
Diese Stoffe sind also in jeder Konzentration schädlich für die Gesundheit.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Wenn Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit Stoffen ausgesetzt sind, für die ein Grenzwert festgelegt ist, muss der Arbeitgeber besondere Maßnahmen treffen: Über ein Bewertungsverfahren muss festgestellt werden, ob eine Grenzwertüberschreitung möglich ist oder nicht. Kann diese nicht definitiv ausgeschlossen werden, sind entsprechende Messungen zu veranlassen.
Österreichisches System ist veraltet
Sowohl bei MAK-Werten als auch bei TRK-Werten gilt ein Minimierungsgebot. Diesem kommt insbesondere bei den TRK-Werten eine besondere Bedeutung zu.
Das System der Bewertung krebserregender Stoffe ist veraltet. Manche Werte sind bereits deutlich über 20 Jahre alt: Die Grenzwerte sind unter Umständen viel zu hoch und manche gefährdende Stoffe sind gar nicht erfasst. Das Risiko für Arbeitnehmer:innen an Krebs zu erkranken, ist trotz Unterschreitung der Grenzwerte zu hoch.
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