Lohnsteuersenkung neu - 2020

Mit dem Konjunkturpaket im Juli 2020 wurde die für 2021 geplante Lohnsteuersenkung vorgezogen!

Grund: Aufgrund der Covid-19 Situation in den vergangenen Monaten, kam es zu reduzierten Einkünften bzw. Verlust der Arbeit. 

Mit der Senkung der Lohnsteuer bleibt den Arbeitnehmern mehr Geld und es sollen Konjunkturimpulse gesetzt werden und Arbeitsplätze gesichert werden. 

1. Senkung der Lohn- und Einkommensteuer

Einkommensteile von 11.000 bis 18.000 Euro wurden bisher mit einem Steuersatz von 25 Prozent besteuert. Dieser Eingangssteuersatz wird auf 20 Prozent gesenkt. Der abgesenkte Steuersatz in Höhe von 20 Prozent gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020.

Bei einem Bruttoeinkommen ab EUR 1.807,40 wirkt sich die mtl. Steuerersparnis von 29,17 zu 100 % aus. 

D.h. Statt netto EUR 1.403,53 erhält man jetzt netto EUR 1.432,70 (EUR 350,00 Jahresersparnis bzw. mtl. EUR 29,17 weniger Lohnsteuer)

Durch eine Aufrollung der Lohnverrechnung werden ArbeitnehmerInnen bis spätestens September 2020 auch die Rückzahlung der höheren Lohnsteuer aus den Vormonaten erhalten.

Hier finden Sie den Rechner des Finanz-Ministeriums: 

zum Brutto-Netto-Rechner

Info für Wochengeld-Bezieherinnen

Die Lohnsteuersenkung hat unter anderem zur Folge, dass Arbeitnehmerinnen die im Laufe des Jahres 2020 in den Wochengeldbezug gekommen sind, einerseits eine Nachzahlung ihres Gehaltes seitens des Dienstgebers erhalten, und es andererseits auch zu einer Neuberechnung (Nachzahlung) des Wochengeldes kommen kann, sofern der Bemessungszeitraum des Wochengeldes im Kalenderjahr 2020 liegt und die Dienstnehmerin von der Lohnsteuersenkung profitiert. Laut Information der Österreichischen Gesundheitskasse ist in diesem Fall vom Dienstgeber bzw. dessen Steuerberater im Zuge der Aufrollung der Lohnabrechnungen auch eine neue, korrigierte Arbeits- und Entgeltbestätigung über ELDA an die jeweilige Landesstelle der ÖGK zu übermitteln. Dies wird als Antrag der Wöchnerin gewertet. Die Kindesmutter erhält anschließend ohne weiteren Antrag die Nachzahlung des Wochengeldes.

2. Erhöhung der SV-Rückerstattung (SV-Bonus) ab der Arbeitnehmerveranlagung 2020

Um Arbeitnehmer, die kein steuerpflichtiges Einkommen (bis 11.000 Euro) beziehen, zu entlasten, wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von bisher maximal 300 Euro auf maximal 400 Euro angehoben.

Gleichzeitig wird der maximale SV-Bonus im Rahmen der SV-Rückerstattung ebenfalls von bisher 300 Euro auf 400 Euro angehoben. 

Rechner für SV-Rückerstattung


3. Auszahlung eines Kinderbonus

Im September 2020 wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 360 Euro einmalig ausgezahlt.

Diese Auszahlung erfolgt zusammen mit der Familienbeihilfe. Es ist kein gesonderter Antrag notwendig. 

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