Qualifikationsbezeichnungen, Titel
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Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur:in“

Die Grundvoraussetzungen für die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur:in“ sind eine HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation sowie drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende, fachbezogene Praxis. Es spielt keine Rolle, ob die Praxis in mehreren – in- oder ausländischen – Unternehmen erworben oder ob zwischen unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit gewechselt wurde.

Wichtig ist, dass die Mindestanzahl an Praxisjahren nachgewiesen werden kann.

Mit dem neuen Ingenieursgesetz, das seit 1. Mai 2017 in Kraft ist, wurde die Form der Feststellung der beruflichen Praxis neu regelt. Diese erfolgt nun in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich. Dadurch wurde aus der Standesbezeichnung "Ingenieur/in" eine international vergleichbare und als Bildungsabschluss anerkannte berufliche Qualifikation, die aufgrund von Schule und Praxis erworben wird.

In Vorarlberg ist die Wirtschaftskammer für die Zertifizierung zuständig.

Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur:in" (BMDW)

 

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