24. AK-Znüne
Das 24. AK-Znüne am 4.12.2017 stand ganz im Zeichen der verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitsunterbrechung bei aufrechtem Beschäftigungsverhältnis. Nicht nur Arbeitnehmer, auch Arbeitgeber profitieren von langjährigen Beschäftigungsverhältnissen. In bestimmten Lebenssituationen jedoch würden die Arbeitnehmer gerne ihr Beschäftigungsverhältnis "aussetzen", ohne das Dienstverhältnis lösen zu müssen.
Das Gesetz bietet auch abseits des Bereichs Mutterschaft und Kind viele Möglichkeiten der Karenzierung, seien es Pflege- und Familienhospizkarenz, Bildungskarenz oder der "unbezahlte Urlaub".
Mag. Dr. Verena Vinenz vom Institut für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsinformatik erläuterte die Voraussetzungen und Regelungen.