Wiedereinstieg nach längerer Krankheit
Nach längerer Krankheit wieder schrittweise an den Arbeitsplatz zurückkehren: Das geht mit der Wiedereingliederungsteilzeit.
Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2017 kommt das neue Gesetz über die Wiedereingliederung langzeitkranker ArbeitnehmerInnen.
Welche Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung getroffen werden müssen bzw. welche Rollen den verschiedenen Akteuren zukommen, wurde im diesem AK-Znüne von Herbert Seethaler (Leiter Leistungsabteilung VGKK) und Marion Sonnleitner (Projektleiterin fit2work) erläutert.
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