Weiterbildungsbeihilfe und -teilzeitbeihilfe
Mit 8. Juni 2026 wird als Nachfolgemodell der abgeschafften Bildungskarenz die Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe eingeführt.
Die junge Frau wurde in Serbien zur Kinderkrankenschwester ausgebildet. Jetzt möchte sie ihre Ausbildung in Österreich anerkennen lassen. Für diese Nostrifizierung braucht sie aber weiteren Unterricht. Im Bildungszentrum der SALK (Salzburger Landeskliniken) kann sie die fehlenden Fächer nachholen.
Die Salzburger Ausbildung beginnt im März 2019, dauert ein Jahr und ist mit einem sechsmonatigen Praktikum verbunden. Ihr Berater bei wieweiter.at empfiehlt ihr Bildungskarenz, die sie freilich mit ihrem Arbeitgeber abklären muss.
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