9. Schuljahr negativ abgeschlossen

Lehrausbildung trotzdem möglich!

Eine Lehre kann begonnen werden, sobald die 9-jährige Schulpflicht erfüllt ist. Ein positiver Abschluss ist nicht Voraussetzung, steigert jedoch die Chancen auf eine Lehrstelle.

Für Jugendliche gibt es eine Ausbildungspflicht: Die Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tragen, dass Jugendliche nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bis 18 Jahre eine weitere Ausbildung erhalten. Sie können entweder eine weiterführende Schule besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine sonstige Ausbildung (z.B. ein Praktikum) machen.

Ausgenommen von der Ausbildungspflicht sind unter anderem Jugendliche, die

  • Kinderbetreuungsgeld beziehen,
  • ein Freiwilliges Sozialjahr oder ähnliches absolvieren,
  • Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten, oder
  • aus berücksichtigungswürdigen Gründen keine entsprechende Ausbildung absolvieren können.

Für Jugendliche, die vor dem 18. Geburtstag eine weiterführende Ausbildung abschließen, endet die Ausbildungspflicht mit dem Abschluss.

Weiterführende Links:

AK: Lehrlinge & Jugend

Ausbildungspflicht bis 18

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