AK-Präsident Bernhard Heinzle
© AK Vorarlberg, Lukas Hämmerle
22.03.2023

"Nur das Wohl der Vermieter im Blick"

AK-Präsident Bernhard Heinzle: Einmalzahlungen machen bedürftige Mieter zu Almosenempfängern

Für AK-Präsident Bernhard Heinzle ist die einmalige Wohnkostenhilfe der Regierung eine große Enttäuschung. „Die Chance auf eine wirksame Mietpreisbremse wurde mit Rücksicht auf die Vermieter vertan“, so werden Heinzle zufolge die Mieter, die nicht mehr zurande kommen, zu Almosenempfängern degradiert.

In Vorarlberg bedroht die Teuerung längst den Mittelstand. Ein Mietpreisstopp wäre für alle Wohnungsmieter so wichtig gewesen, betont AK-Präsident Bernhard Heinzle, „insbesondere für jene rund 38.000 Haushalte in Vorarlberg, die im Bundesländervergleich nach Salzburg die höchsten Mieten bezahlen müssen.“ Denn der Markt regelt die Probleme nicht!

Stattdessen konnte sich die Regierung gerade einmal zu einmaligen Zahlungen durchringen. „Unsere Enttäuschung wiegt schwer“, sagt Heinzle, „zumal die Regierung offenkundig nur die Vermieter im Blick hatte.“ Die AK habe bis zuletzt auf eine gute Lösung gehofft. „Worauf man sich jetzt geeinigt hat, das mildert die Inflation nicht und schlimmer noch: Viele werden so zu Almosenempfängern.“

Die AK fordert vehement ein einheitliches Mietrecht, das alle Wohnungsmieter – unabhängig vom Gebäudealter – schützt, mit einheitlichen Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern (hinsichtlich Betriebskosten, Erhaltungspflichten, Wohnungsrückstellung usw.), die nicht vertraglich zum Nachteil der Mieter abgeändert werden dürfen.

Dabei sollte es keine Rolle spielen, wie viele Wohnungen im Haus sind und wie alt das Gebäude ist. Die Mieter in Vorarlberg sind vielfach vertraglicher Willkür ausgeliefert. Da der Bundesgesetzgeber seit vielen Gesetzgebungsperioden keine vernünftige Mietrechtsreform zustande bringt, welche die Mieter wirksam schützt, sah sich die Bundesarbeiterkammer vor bald 20 Jahren genötigt, die Vertragsmuster unter dem Blickwinkel des Konsumentenschutzgesetzes zu überprüfen und hat zahlreiche Mietvertragsmuster gewerblicher Vermieter gerichtlich abgemahnt.

„Allein, von einer umfassenden Mietrechtsreform sind wir wohl noch weit entfernt, wenn sich der Gesetzgeber nicht einmal im Stande sieht, in Zeiten einer Höchstinflation zumindest temporär eine Inflationsbremse für alle Wohnungsmieten zu erlassen“, betont Heinzle.

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