Eine Frau scannt einen QR-Code an einem Parkautomaten in einem Parkhaus.
Handyparken ist praktisch – birgt aber auch Risiken, wenn QR-Codes gefälscht werden. © sepy, AdobeStock
11.03.2025

Erster Fall in Vorarlberg: AK warnt vor neuer Betrugsmasche „Quishing“

Vorarlberg sieht sich mit einer neuen Betrugsmasche konfrontiert: „Quishing“ – eine Kombination aus QR-Code und Phishing – verbreitet sich zunehmend. Die Konsumentenschutzabteilung der AK Vorarlberg warnt und rät zur Vorsicht: Aufgeklebte QR-Codes sollten nicht gescannt werden. 

„Quishing“ ist so simpel wie hinterhältig: Kriminelle manipulieren QR-Codes an Parkautomaten und anderen öffentlichen Stellen, um Autofahrer:innen auf gefälschte Bezahlseiten zu locken. Die Betrüger überkleben die echten QR-Codes mit nahezu identischen Aufklebern, die optisch kaum zu unterscheiden sind. Wer den Code scannt, landet auf einer gefälschten Website, auf der Kennzeichen, Parkzeit und Kreditkartendaten eingegeben werden müssen. Besonders tückisch: Sicherheitssoftware erkennt diese Attacken kaum, wodurch die Opfer unbemerkt ihre sensiblen Daten preisgeben. 

Franz Valandro, Konsumentenschutz-Abteilung
AK Konsumentenschützer Dr. Franz Valandro © AK

Erster Fall in Vorarlberg

AK Konsumentenschützer Dr. Franz Valandro berichtet von einem ersten Vorfall in Vorarlberg: Ein Autofahrer scannte einen manipulierten QR-Code an einem Parkautomaten. Er erkannte aber noch rechtzeitig, dass dieser gefälscht war und ihn auf eine Betrugsseite leitete. Der Mann schloss die Seite umgehend und wandte sich an den AK Konsumentenschutz. 

„Scannen Sie keine aufgeklebten QR-Codes!“

Valandro warnt eindringlich vor dieser Betrugsmasche: „Kriminelle nutzen die steigende Beliebtheit von QR-Codes aus, um an sensible Daten zu gelangen. Verbraucher:innen sollten niemals aufgeklebte QR-Codes scannen, sondern stattdessen die offizielle App des jeweiligen Anbieters nutzen.“

Auch EasyPark, einer der größten und in ganz Vorarlberg vertretenen Anbieter für Handyparken, warnt selbst auf seiner Website: Echte QR-Codes seien immer in die Schilder integriert und nicht als einzelne Aufkleber angebracht.

„Quishing“-Versuche in E-Mails, Briefen und auf Plakaten

Die Betrugsversuche mit gefälschten QR-Codes beschränken sich nicht nur auf Parkautomaten. „Auch in Mails und Briefen sind solche Codes schon aufgefallen“, berichtet Valandro. „Betrüger verschicken im Namen von Banken Mails oder Briefe, die gefälschte QR-Codes enthalten. Die Empfänger:innen sollen diese dann vom Mailprogramm am PC oder dem Papier abscannen.“ Es gelte daher auch hier, wachsam zu sein und Absender genau zu prüfen. Auch auf Plakaten sind bereits gefälschte QR-Codes aufgetaucht. 

So können sich Verbraucher:innen schützen:

  • Keine QR-Codes scannen, die als Aufkleber angebracht sind.
  • Zum Bezahlen nur offizielle Apps von vertrauenswürdigen Anbietern nutzen.
  • Angezeigte Webadressen vor dem Öffnen prüfen. 

Betroffene sollten sich umgehend an die AK Vorarlberg wenden
Wer Opfer dieser Betrugsmasche geworden ist oder verdächtige QR-Codes entdeckt, sollte sich an die Konsumentenschutzabteilung der AK Vorarlberg wenden.

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