AK Präsident Bernhard Heinzle
© AK Vorarlberg, Lukas Hämmerle
01.06.2023

Neues Raumplanungsgesetz „schaumgebremst“

AK-Präsident Heinzle: „Zielbestimmungen für leistbares Wohnen fehlen erneut“

Der Baulandhortung im Land den Kampf ansagen – das wollen viele in Vorarlberg. In Sonntagsreden auch die Landesregierung. Sieht man sich allerdings die Entwürfe zum Raumplanungsgesetz oder über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen genauer an, dann ist das Vorhaben eher „schaumgebremst.“ „Besonders enttäuschend ist, dass nicht einmal eine klare Zielbestimmung in Richtung leistbares Wohnen in das Gesetz aufgenommen wurde“, kritisiert AK-Präsident Bernhard Heinzle. Eine solche brauche es aber unbedingt, damit allfällige Maßnahmenverschärfungen vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts auch standhalten.

In einem Gutachten für die AK Vorarlberg hat Prof. Dr. Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck deutlich darauf hingewiesen: Um die argumentative Basis für Verschärfungen im Raumordnungs- und Grundverkehrsrecht in Richtung leistbares Wohnen zu schaffen, müsse der Gesetzgeber dieses Ziel klar zum Ausdruck bringen. Ohne eine derartige Zielbestimmung werde die Verschärfung von Maßnahmen gegen die Baulandhortung vor Gericht, insbesondere vor dem EuGH, schwer zu rechtfertigen sein. Warum gerade diese Zielbestimmungen nicht in das neue Gesetz aufgenommen wurden, ist für den AK-Präsidenten unverständlich. Zumal sie auch deshalb sinnvoll wären, um etwa die vorgesehenen Vorbehaltsflächen für gemeinnützen Wohnbau auf ein öffentliches Planungsinteresse beziehen zu können. Die Aufnahme einer solchen Zielbestimmung in die Landesverfassung würde die rechtspolitische Bedeutung laut Prof. Bußjäger noch einmal deutlich unterstreichen.

Die neu in das Gesetz aufgenommene Kategorie „Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau“ soll laut dem Gesetzgeber die Versorgung der Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum sicherstellen. Die Wohnbauexperten der AK Vorarlberg hingegen befürchten, dass diese Maßnahme im Gegenteil dazu führt, dass Bauträger, welche ohnedies schon sehr viele Grundstücke im Eigentum haben., noch leichter, eventuell auch gerade aufgrund dieser Widmung kostengünstiger weitere Grundstücke ankaufen könnten. Aufgrund der aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinien, die viel zu wenig Transparenz hinsichtlich der Kostenstrukturen aufweisen, wäre keineswegs gesichert, dass diese bevorzugte Stellung dann auch dazu führt, dass der Bevölkerung mehr leistbarer Wohnraum zur Verfügung steht, sondern nur die Gewinne der Bauträger optimiert werden. „Die AK Vorarlberg sieht diese neue Widmungskategorie daher sehr kritisch“, so Heinzle.

Grundsätzlich begrüßt wird von der AK Vorarlberg hingegen die Ausdehnung einer Abgabe für Zweitwohnsitze auf alle Wohnungen, die mehr als die Hälfte des Jahres weder als Hauptwohnsitz noch zu ähnlichen wichtigen Zwecken genutzt werden oder überhaupt leer stehen. Mit den angesetzten Abgabenhöchstsätzen (1.230 bis 2.775 Euro pro Jahr) wird es in Hinblick auf eine gewünschte Mobilisierung von Wohnraum aber wohl keine große Wirkung geben.

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