FAQs zum AK Steuerservice
Telearbeit ("Homeoffice"), Negativsteuer, Alleinverdiener, Mehrkindzuschlag, FamilienBonus Plus, Kindermehrbetrag, außergewöhnliche Belastungen mit oder ohne Selbstbehalt usw., das sind nur Beispiele, wie komplex die Arbeitnehmerveranlagung sein kann.
Unsere Expert:innen für Steuerrecht wissen, worauf es bei der Arbeitnehmerveranlagung (auch Steuerausgleich oder Steuererklärung genannt) ankommt und reichen sie mit Ihnen beim Finanzamt ein.
Voraussetzungen für die Nutzung des AK Steuerservice
Kann ich den AK-Steuerservice nutzen?
Gerne bieten wir Ihnen den AK Steuerservice an, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
#1. Sie sind aktuell Mitglied der AK Vorarlberg
Dies trifft zu auf unselbständig Beschäftigte, deren Arbeitsort sich in Vorarlberg befindet. AK-Mitglieder sind auch Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Karenzierte und Präsenz- und Zivildiener.
NICHT AK-Mitglied sind zB. Grenzgänger, Pensionisten, FreiberuflerInnen, leitende Angestellte mit Arbeitgeberfunktion und bestimmte Gruppen öffentlich Bediensteter.
Ihre Arbeitssituation ist komplex und Sie sind nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Rufen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gerne: Tel: +43 (0) 50 258 3100
#2. Sie haben nur Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
Wenn sie auch andere Einkünfte haben, ist die Nutzung des AK Steuerservice leider nicht möglich. Solche andere Einkünfte sind z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Werkvertragsverhältnissen (zB. MOHI, Zeitungszustellung,…).
#3. WICHTIG: Für die Beratung ist seit 1.10.2025 einer der folgenden Zugänge zwingend notwendig:
- FinanzOnline-Zugangskennung mit bereits eingerichteter 2-Faktor-Authentifizierung
ODER - ID Austria mit dem entsprechenden Signaturpasswort
Sie haben noch keinen solchen Zugang? Hier finden Sie eine Anleitung und nähere Informationen
Fragen zum Ablauf
Wie kann ich den AK Steuerservice nutzen?
- Mit dem Online-Service können Sie alles bequem und einfach von zu Hause aus erledigen. Die Detailfragen werden im Rahmen eines telefonischen Beratungsgesprächs geklärt.
- Alternativ können Sie auch persönlich zu einem Termin in die Arbeiterkammer in Feldkirch kommen.
Wie ist der Ablauf beim Online-Service, wenn ich ihn zum ersten Mal nutze?
Sie wählen einen Termin und übermitteln uns Ihre Kontaktdaten über ak-vorarlberg.at.
Unsere Steuerexpert:innen kontaktieren Sie telefonisch, besprechen im Rahmen eines ca. 30-60 minütigen Beratungsgesprächs alle wichtigen Punkte und kümmern sich danach um alles Weitere – bis zur Einreichung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt.
Wie ist der Ablauf beim Online-Service, wenn ich den Service bereits in der Vergangenheit genutzt habe?
Wenn Sie bereits in der Vergangenheit die Arbeitnehmerveranlagung über die Arbeiterkammer abgewickelt haben, geht es üblicherweise schneller. Sie geben uns in einem einfachen Fragebogen auf ak-vorarlberg.at die wichtigsten Informationen bekannt und laden Ihre Belege hoch.
Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen klären wir offene Punkte in einem kurzen Telefonat. Danach kümmern wir uns um alles Weitere – bis hin zur Einreichung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt.
Muss ich selbst dann bei FinanzOnline auch noch etwas ausfüllen?
Nein, wir erledigen das alles gemeinsam mit Ihnen.
Das heißt,
- wir sichten alle von Ihnen an uns übermittelten Informationen und Unterlagen,
- klären etwaige Fragen direkt mit Ihnen ab
- und sobald uns alle Informationen vorliegen, informieren wir Sie schriftlich über die zu erwartende Gutschrift und reichen die Arbeitnehmerveranlagung (auch Steuerausgleich oder Steuererklärung genannt) mit Ihnen beim Finanzamt ein.
.
Wie lange dauert die ganze Abwicklung?
Den höchsten Andrang haben wir im Frühjahr. Da kann es bis zu Wartezeiten von ca. vier, manchmal auch bis zu sechs Wochen kommen, üblicherweise sind die Durchlaufzeiten bis zur Einreichung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt jedoch weit kürzer.
HINWEIS: Das Finanzamt selbst hat dann nach der Einreichung offiziell bis zu sechs Monate Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags. Auch hier zeigen die Erfahrungswerte, dass die Bearbeitung üblicherweise um einiges schneller erfolgt.
Was, wenn ich im Fragebogen etwas vergesse mitzuteilen?
Auch das ist kein Problem. Dann reichen Sie die Information bitte einfach nach.
Tipp: Nutzen Sie unsere Checkliste!
Checkliste (0,1 MB)
Was passiert mit den von mir hochgeladenen/übermittelten Belegen/Unterlagen?
Ihre Belege dienen nur der Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung. Sie werden von uns nicht an das Finanzamt weitergeleitet und bei uns nicht archiviert. Bitte bewahren Sie Ihre Belege für etwaige Nachfragen des Finanzamtes mindestens 7 Jahre auf.
Fragen betreffend Telearbeit ("Homeoffice")
Was kann in Bezug auf Telearbeit steuerlich gelten gemacht werden?
Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie hier auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
Allgemeine Fragen zur Arbeiternehmerveranlagung
Warum lohnt es sich, die Arbeitnehmerveranlagung zu machen?
Weil jeder Euro zählt! In vielen Fällen erhält man mit der Arbeitnehmerveranlagung einen Teil der bezahlten Steuer zurück.
Kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch rückwirkend machen?
Ja, man kann die Arbeitnehmerveranlagung für die vergangenen 5 Jahre durchführen. Im Jahr 2026 kann man somit die Veranlagung noch für 2021 nachholen.
Was kostet die Abwicklung der Arbeitnehmerveranlagung über die AK?
Dieser Service ist für AK Vorarlberg-Mitglieder kostenlos.
Können auch Nicht-AK-Mitglieder das AK Steuerservice nutzen?
Nein. Der Steuerservice der AK steht ausschließlich für Mitglieder der AK Vorarlberg zur Verfügung.