FAQs zum AK-Steuerservice

Homeoffice, Negativsteuer, Alleinverdiener, Mehrkindzuschlag, FamilienBonus Plus, Kindermehrbetrag, außergewöhnliche Belastungen mit oder ohne Selbstbehalt usw., das sind nur Beispiele, wie komplex die Arbeitnehmerveranlagung sein kann.

Wir unterstützen Sie gerne! Hier die wichtigsten Infos zum neuen Online-Service: 


Und hier weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen: 

 

Voraussetzungen für die Nutzung des AK-Steuerservice 

Kann ich den AK-Steuerservice nutzen? 

Gerne bieten wir Ihnen den AK-Steuerservice an, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 

#1. Sie sind Mitglied der AK Vorarlberg 

Dies trifft zu auf unselbständig Beschäftigte, deren Arbeitsort sich in Vorarlberg befindet. AK-Mitglieder sind auch Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Karenzierte und Präsenz- und Zivildiener. 

NICHT AK-Mitglied sind zB. Grenzgänger, Pensionisten, FreiberuflerInnen, leitende Angestellte mit Arbeitgeberfunktion und bestimmte Gruppen öffentlich Bediensteter. 

Ihre Arbeitssituation ist komplex und Sie sind nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Rufen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gerne: Tel: +43 (0) 50 258 3100

#2. Sie haben nur Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Wenn sie auch andere Einkünfte haben, ist die Nutzung des AK-Steuerservice leider nicht möglich. Solche andere Einkünfte sind z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Werkvertragsverhältnissen (zB. MOHI, Zeitungszustellung,…). 

#3. Sie haben eine Zugangskennung für FinanzOnline 

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Zugangskennung für FinanzOnline

Fragen zum Ablauf

Was passiert, nachdem ich hier auf der AK-Website den Fragebogen ausgefüllt habe? 

Ihre Informationen werden zunächst von unseren Steuerexpertinnen in der Arbeiterkammer gesichtet. 

a) Wenn Sie das AK-Steuerservice zum ersten Mal nutzen, setzt sich eine unserer Steuerexpertinnen mit Ihnen telefonisch in Verbindung und klärt im Rahmen eines ca. 20-30 minütigen Beratungsgesprächs die wichtigsten Fragen für Ihre Arbeitnehmerveranlagung sowie eventuell notwendige Belege. (Der Termin für dieses Gespräch wird von unserem Sekretariat im Vorfeld mit Ihnen vereinbart). Wenn alles geklärt ist, machen wir für Sie die Einreichung beim Finanzamt. 

b) Wenn Sie bereits in der Vergangenheit die Arbeitnehmerveranlagung über die Arbeiterkammer abgewickelt haben, geht es noch einfacher. Für den Fall, dass nach Sichtung Ihrer Unterlagen Fragen offen sind, setzt sich eine unserer Steuerexpertinnen mit Ihnen in Verbindung. Danach bzw. wenn ohnehin alle Informationen vorliegen, machen wir für Sie die Einreichung beim Finanzamt. 

Muss ich selbst dann bei FinanzOnline auch noch etwas ausfüllen? 

Nein, wir erledigen das alles für Sie. 

Das heißt,

  • wir sichten alle von Ihnen an uns übermittelten Informationen und Unterlagen,
  • klären etwaige Fragen direkt mit Ihnen ab
  • und sobald uns alle Informationen vorliegen, informieren wir Sie schriftlich über die zu erwartende Gutschrift und machen wir für Sie die Einreichung beim Finanzamt. 

Wie lange dauert die ganze Abwicklung? 

Den höchsten Andrang haben wir im Frühjahr. Da kann es bis zu Wartezeiten von ca. vier, manchmal auch bis zu sechs Wochen kommen, üblicherweise sind die Durchlaufzeiten bis zur Einreichung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt jedoch weit kürzer. 

Das Finanzamt selbst hat dann nach der Einreichung offiziell bis zu sechs Monate Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags. Auch hier zeigen die Erfahrungswerte, dass die Bearbeitung üblicherweise um einiges schneller erfolgt.

Was, wenn ich im Fragebogen etwas vergesse mitzuteilen? 

Auch das ist kein Problem. Dann reichen Sie die Information bitte einfach nach. 

Tipp: Nutzen Sie unsere Checkliste!
  Checkliste (0,1 MB)

Was passiert mit den von mir hochgeladenen/übermittelten Belegen/Unterlagen? 

Ihre Belege dienen nur der Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung. Sie werden von uns nicht an das Finanzamt weitergeleitet und bei uns nicht archiviert. Bitte bewahren Sie Ihre Belege für etwaige Nachfragen des Finanzamtes mindestens 7 Jahre auf.

Fragen betreffend Homeoffice

Was kann in Bezug auf Homeoffice steuerlich gelten gemacht werden? 

Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie hier auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen

Allgemeine Fragen zur Arbeiternehmerveranlagung 

Warum lohnt es sich, die Arbeitnehmerveranlagung zu machen? 

Weil jeder Euro zählt! In vielen Fällen erhält man mit der Arbeitnehmerveranlagung einen Teil der bezahlten Steuer zurück.

Kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch rückwirkend machen? 

Ja, man kann die Arbeitnehmerveranlagung für die vergangenen 5 Jahre durchführen. Im Jahr 2024 kann man somit die Veranlagung noch für 2019 nachholen.  

Was kostet die Abwicklung der Arbeitnehmerveranlagung über die AK? 

Dieser Service ist für AK Vorarlberg-Mitglieder kostenlos. 

Können auch Nicht-AK-Mitglieder das AK-Steuerservice nutzen? 

Nein. Der Steuerservice der AK steht ausschließlich für Mitglieder der AK Vorarlberg zur Verfügung. 

Wichtig

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wenn Sie eine Zugangskennung für FinanzOnline haben!

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