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FinanzOnline nur noch mit Zwei-Faktor-Login – so sicherst du jetzt deinen Zugang
Es klingt wie ein Albtraum… Das Finanzamt stellt dir im FinanzOnline einen Bescheid zu – die Frist läuft, aber du kommst nicht mehr hinein. Kein Zugriff, keine Benachrichtigung, keine Möglichkeit zu reagieren.
Genau das droht ab Oktober, wenn du deinen Zugang zu FinanzOnline nicht rechtzeitig absicherst. Denn künftig braucht es mehr als ein Passwort: Wer die neue Zwei-Faktor-Anmeldung nicht aktiviert, bleibt draußen.
Wir zeigen dir, wie du das vermeidest.
Du hast bereits einen FinanzOnline-Zugang?
Option A: Du verwendest die ID Austria
Mit der ID Austria kannst du dich auch nach dem 1. Oktober 2025 direkt bei FinanzOnline anmelden – ohne zusätzliche Zugangsdaten oder Authenticator-App.
Wo und wie du dich für die ID Austria registrieren kann, findest du hier:
Registrierungsstellen für ID AustriaOption B: Du verwendest eine Zwei-Faktor-Authentifizierung
Wenn du keine ID Austria nutzt, musst du ab 1. Oktober eine Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen, um dich bei FinanzOnline einzuloggen.
Nachdem du dich eingeloggt hast mit deinen Zugangsdaten (Teilnehmer-ID, Benutzer-ID, Passwort), fordert dich das System auf, die Zwei-Faktor-Authentifizierung einzurichten.
Für die Zwei-Faktor-Authentifizierung brauchst du eine geeignete App, z.B. diese hier:
- Google Authenticator
- Microsoft Authenticator
- Apple „Passwörter“-App
Weitere Informationen zur Einrichtung findest du im Video und über den Link:
Informationen zur Zwei-Faktor-AuthentifizierungDu hast noch keinen FinanzOnline-Zugang?
FinanzOnline noch nie genutzt, möchtest das aber? Auch dann gilt ab 1. Oktober 2025: Ohne zweiten Sicherheitsfaktor ist kein Login möglich.
Du hast zwei Möglichkeiten, dich bei FinanzOnline anzumelden:
1. Mit ID Austria direkt einloggen
Wenn du eine ID Austria hast, kannst du dich sofort bei FinanzOnline anmelden – ganz ohne Antrag oder Postversand. Das ist der einfachste Weg.
ID Austria beantragen2. Erstregistrierung für FinanzOnline
Falls du keine ID Austria hast, kannst du dich auch über das Online-Formular für FinanzOnlie registrieren. Die Zugangsdaten erhältst du per RSa-Brief.
So geht's:
- Erstregistrierungsformular ausfüllen (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.)
- Zugangsdaten per RSa-Brief erhalten
- Beim ersten Login Passwort ändern
- Zwei-Faktor-Authentifizierung mit App einrichten
Hinweis: Die Authenticator-App kannst du erst nach dem ersten Login aktivieren – nicht vorher. Wenn du noch keinen Zugang zu FinanzOnline hast, ist die ID Austria der einfachere Weg!
ID Austria Servicetour-Stops in Vorarlberg (Herbst 2025)
Die ID Austria Servicetour bietet persönliche Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung direkt am Smartphone. Hier die aktuellen Termine für Vorarlberg:
- Doren (26.09.2025) – 14 bis 18 Uhr – Kein Termin erforderlich – first come, first serve
- Doren (29.09.2025) – 8 bis 12 Uhr – Kein Termin erforderlich – first come, first serve
- Hohenems (26.09.2025) – 13 bis 16:30 Uhr – Kein Termin erforderlich – first come, first serve
- Düns (10.10.2025) – 7:30 bis 12 Uhr – Kein Termin erforderlich – first come, first serve
- Bartholomberg (10.10.2025) – 7:30 bis 17 Uhr – Kein Termin erforderlich
- Dalaas (20.10.2025) – 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr
Die Termine werden laufend ergänzt. Bei bestehenden Terminen kann es zu kurzfristigen Anpassungen bzw. Änderungen kommen. Bitte auf der Tour-Website kontrollieren!
Wichtig: Für die Registrierung ist ein Wohnsitz in der Gemeinde erforderlich. Auf der Tour-Seite kannst du einen Termin vereinbaren. Einfach runterscrollen und beim Bundesland-Dropdown „Vorarlberg“ auswählen.
Zur Servicetour-WebsiteHilfe bei Fragen zur ID Austria
Wenn du unsicher bist, wo du dich registrieren kannst oder technische Probleme hast, findest du hier Unterstützung:
Hilfe zur ID AustriaAnaloge Einreichung weiterhin erlaubt
Auch wenn die digitale Einreichung viele Vorteile bietet – nicht alle möchten digitale Lösungen nutzen oder haben ein geeignetes Gerät dafür.
Wichtig: Du kannst deine Steuererklärungen und Anträge weiterhin auf Papier einreichen – per Post oder persönlich beim Finanzamt. Das gilt auch für die Arbeitnehmerveranlagung.