FAQ zum AK Stipendium

Damit Sie sich Aus- und Weiterbildung leisten können: Die AK Vorarlberg fördert mit dem AK Stipendium ihre Mitglieder bei zahlreichen Kursen am Digital Campus Vorarlberg sowie am BFI der AK Vorarlberg. Welche Angebote gefördert werden, was die Voraussetzungen sind, welche Fristen gelten und alles, was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie unten. 

Antragstellung

Wann/wo kann der Förderantrag gestellt werden?

Der Förderantrag kann unmittelbar nach Ausbildungsbeginn online gestellt werden, jedoch bis spätestens drei Monate nach Beginn der Ausbildung, wenn Sie die unten angeführten Voraussetzungen erfüllen.

Antrag stellen

Voraussetzungen

Was sind die Voraussetzungen, um ein AK Stipendium beantragen zu können? 

Die Grundvoraussetzungen sind: 

  1. Sie können bei Antragstellung mindestens 3 Jahre Mitgliedschaft bei der AK Vorarlberg nachweisen (Hinweis: AK-zugehörige Lehrlinge, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem in Vorarlberg ansässigen Betrieb ausgebildet werden, sind jedenfalls förderungswürdig)
  2. Sie sind bei Ausbildungsbeginn Mitglied der AK Vorarlberg
  3. Ihr letztes vollentlohnte Monatsbruttoeinkommen vor Beginn der Ausbildung lag unter EUR 4.500. Bei der Bemessung des Einkommens wird für jeden Unterhaltsberechtigten ein Freibetrag von 660 Euro gewährt

Nicht gefördert werden Mitglieder, deren Zugehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung aufgrund eines Nebeneinkommens oder Zuverdienstes gegeben ist.

Bin ich Mitglied der AK Vorarlberg? 
Mitglied der AK Vorarlberg sind unselbständig Beschäftigte, deren Arbeitsort sich in Vorarlberg befindet. AK Mitglieder sind auch Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Karenzierte,  Präsenz- und Zivildiener sowie Arbeitslose im Anschluss an ein AK-zugehöriges Beschäftigungsverhältnis.

NICHT AK Mitglied sind z.B. Grenzgänger, Pensionisten, FreiberuflerInnen, leitende Angestellte mit Arbeitgeberfunktion und bestimmte Gruppen öffentlich Bediensteter (Bund/Land/Gemeinde). 

Ihre Arbeitssituation ist komplex und Sie sind nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Rufen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gerne: Tel: +43 (0) 50 258 4151

Wie berechnet sich das "Monatsbruttoeinkommen"? 

Relevant für die Bewertung des Förderantrags ist das letzte vor Beginn der Ausbildung vollentlohnte Monatsbruttoeinkommen des Förderungswerbers/der Förderungswerberin. Bei der Berechnung des Bruttoeinkommens werden Sonderzahlungen, Überstunden - sofern es sich um keine Überstundenpauschale handelt - und die Familienbeihilfe nicht berücksichtigt.

Das Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin bzw. des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin wird nicht berücksichtigt. Bei der Bemessung des Einkommens wird für jeden Unterhaltsberechtigten ein Freibetrag von 660 Euro gewährt.

Förderbare Kurse und Höhe des AK Stipendiums

Welche Kurse werden gefördert?

Gefördert werden gekennzeichnete Aus- und Weiterbildungen am „Digital Campus Vorarlberg“ sowie am „BFI der AK Vorarlberg“. Die förderbaren Angebote finden Sie im jeweiligen Kursbuch und auf den Websites.


Wie hoch ist die Förderung? 

Das Stipendium beträgt je nach Kennzeichnung bis zu 50 % der vom Teilnehmer an die Bildungseinrichtung zu entrichtenden Kosten, für die er selbst aufkommen muss bis zu einem maximalen Deckel von 4.000 Euro.

Kosten, welche vom Arbeitgeber, Bund, Land oder einer sonstigen Institution übernommen werden, sind bei der Antragstellung anzuführen und werden bei der Ermittlung der Förderhöhe entsprechend berücksichtigt. 


Kann das AK Stipendium zusätzlich zu einem Zuschuss von Arbeitgeber, Bund, Land oder einer sonstigen Institution beantragt werden? 

Grundsätzlich ja, diese sonstigen Zuschüsse sind jedoch bei Antragstellung bekannt zu geben und werden bei der Bemessung der Förderhöhe berücksichtigt.


Kann das AK Stipendium zusätzlich zu einem Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit beantragt werden? 

Nachdem es sich bei dieser AK Förderung um einen Beitrag zu den Kurs- und Prüfungskosten handelt, werden diese sowohl zusätzlich zu einem Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit gemäß § 11 AVRAG als auch zu einer Studienbeihilfe des Bundes oder des Landes Vorarlberg gewährt.

Ablauf & Fristen

Wann kann der Antrag gestellt werden? 

Das Förderansuchen kann nach Ausbildungsbeginn gestellt werden, jedoch bis spätestens drei Monate nach Beginn. 


Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung? 

Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen beizulegen oder - falls noch nicht vorhanden - nachzureichen:

  • Letzter vollentlohnter Einkommensnachweis vor Beginn der Ausbildung (Monatslohnzettel)
  • Nachweis, dass Sie zumindest drei Jahre AK-Mitglied sind (Versicherungsdatenauszug Ihrer Sozialversicherung ohne Zeitbeschränkung und mit Bemessungsgrundlagen)
  • Mitteilung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe, wenn Sie für ein oder mehrere Kinder Familienbeihilfe beziehen oder Nachweis, dass Sie Unterhalt zahlen, falls Ihr Monatsbruttoeinkommen über der Grenze von Euro 4.500,– liegt.
  • Anmeldebestätigung

Wie kann der Antrag gestellt werden? 

Der Förderantrag ist digital einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie gleich hier: 

Jetzt Förderantrag stellen

Wie rasch bekomme ich Feedback, ob mein Förderantrag bewilligt wurde? 

Nach Einreichung des Förderantrags wird Ihr Antrag hinsichtlich Vollständigkeit und Erfüllung der Förderkriterien überprüft. Sofern alle Kriterien erfüllt sind, informieren wir Sie unmittelbar nach Antragstellung schriftlich über die Förderhöhe. 


Wann wird die Förderung ausbezahlt? 

Die Auszahlung des AK Stipendiums erfolgt, wenn Sie den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung nachweisen. Der Nachweis über den erfolgreichen Besuch der Bildungsveranstaltung ist innerhalb von drei Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsveranstaltung der Arbeiterkammer vorzulegen.

Bei Studiengängen erfolgt die Auszahlung in zwei Teilen: 50% erhalten Sie nach Erreichen der halben Studienzeit, die restlichen 50% nach Ausbildungsende. 

Geltungsbereich und Richtlinien

Das AK-Stipendium gilt für gekennzeichnete Kurse am Digital Campus Vorarlberg sowie am BFI der AK Vorarlberg. Es gelten folgende Richtlinien:  
Zu den Richtlinien (0,1 MB)

Kontakt

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die AK Bildungsförderungen:  
Tel. 050/258-4151
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