01.01.2024

Gehälter und Funktionsgebühren

Offenlegung der Gehälter & Funktionsgebühren

Kammerräte

Die Kammerrätinnen und Kammerräte arbeiten ehrenamtlich. Für ihre Aufwendungen erhalten sie das amtliche Taggeld (max. € 26,40 pro Tag), das amtliche Kilometergeld sowie eine Entschädigung des Verdienstentgangs, soweit ein solcher nachgewiesen werden kann.

Präsident 

Der Präsident der Vorarlberger Arbeiterkammer übt seine Funktion hauptberuflich aus und erhält dafür eine Funktionsgebühr in Höhe von 120 Prozent des monatlichen Bezugs eines Nationalrats. Damit unterliegt er der so genannten „Politikerpyramide“ (nach Artikel 1, § 1 Absatz 1 des BVG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre). Sein monatlicher Verdienst beläuft sich derzeit auf netto 6.984,35 Euro. 

Die Vizepräsidenten/die Vizepräsidentinnen erhalten nach dem Arbeiterkammergesetz 12-mal pro Jahr eine Funktionsgebühr in Höhe von 25% (derzeit brutto 2.587,85 Euro), die Vorstandsmitglieder in Höhe von 10% (derzeit brutto 1.035,14 Euro) des Bezugs eines Nationalrats. 

Sowohl der Präsident als auch alle anderen Funktionäre der Vorarlberger Arbeiterkammer haben keinen Anspruch auf Abfertigung oder Pension. 

Direktorin 

Die Direktorin erhält entsprechend den dienstrechtlichen Vorschriften der Arbeiterkammern ein monatliches Entgelt von derzeit netto € 8.958,65  Euro.