AK Präsident Bernhard Heinzle: „Wir brauchen die Lohntransparenz – vor allem in Vorarlberg“
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie muss jetzt umgesetzt werden. AK Präsident Bernhard Heinzle pocht auf die fristgerechte Realisierung: „Der Termin für die Umsetzung steht seit drei Jahren fest. Dass die Wirtschaftsverbände über zu viel Bürokratie klagen, ist ein bekanntes Muster. Wenn es um Unternehmensförderungen geht, ist der Aufwand nie ein Problem. Wenn es um die Rechte der Menschen geht, ist der Aufwand aber plötzlich nicht zumutbar. Die Lohntransparenzrichtlinie würde Frauen endlich ein wirkungsvolles Instrument gegen die Diskriminierung auf dem Lohnzettel in die Hand geben.“
Die Lohntransparenzrichtlinie der EU stellt einen wichtigen Hebel zum Schließen des Gender Pay Gap dar. Dieser liegt EU-weit bei 11,1 Prozent, in Vorarlberg sogar bei 21,7 Prozent – österreichweit der höchste Wert. Die große Lohnlücke bringt zudem Folgen für das Alter mit sich: Frauen in Vorarlberg erhalten fast 50 Prozent weniger Pension als Männer. Ihr Risiko für Altersarmut steigt damit. „All dem wirkt die EU-Lohntransparenzrichtlinie entgegen“, unterstreicht AK Präsident Bernhard Heinzle.
Kein Einblick in individuelle Gehälter
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie ist seit 2023 in Kraft. Bis 7. Juni 2026 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei geht es nicht darum, zu erfahren, wie viel einzelne Kolleg:innen im Unternehmen verdienen. Die Richtlinie ermöglicht Arbeitnehmer:innen, das durchschnittliche Entgelt von Frauen und Männern in einer Vergleichsgruppe zu erfahren – ohne Einblick in individuelle Gehälter. Sie soll Arbeitnehmer:innen bei der Orientierung helfen. Sie bekommen das Recht, zu erfahren, wie sich ihr Entgelt zusammensetzt. Unternehmen müssen ihre Gehaltsstrukturen künftig nachvollziehbar gestalten. Außerdem müssen Gehälter oder Gehaltsspannen bereits vor dem Vorstellungsgespräch zur Verfügung stehen. Arbeitgeber:innen dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen und Beförderungskriterien müssen transparent und fair offengelegt werden.
Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, Einkommensberichte zu erstellen. Beträgt das Lohngefälle mehr als fünf Prozent und kann nicht durch objektive und geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden, müssen Unternehmen Maßnahmen treffen.
Heinzle: „Lohntransparenz ermöglicht endlich ,gleiches Geld für gleiche Arbeit‘“
„Die Lohntransparenzrichtlinie ermöglicht es, die Lohnlücke endlich zu schließen. Das ist besonders in Vorarlberg wichtig, schließlich ist der Gender Pay Gap hier besonders hoch. Wir müssen die Richtlinie rasch, entschlossen und umfassend umsetzen“, fordert AK Präsident Bernhard Heinzle fest. „Mit der EU-Lohntransparenzrichtlinie können wir den Grundsatz ‚gleiches Geld für gleiche Arbeit‘ endlich Realität werden lassen.“
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