Ein Vater liegt mit seinem Kleinkind im Bett und liest ihm ein Bilderbuch vor. Im Hintergrund sind ein weißes Kinderbett und kleine Lichterketten zu sehen. Das Bild steht im Kontext einer Familie, die von einer großzügigen Steuergutschrift profitiert.
Als frischgebackener Vater kann Herr P. jeden Euro gebrauchen, den er dank des AK Steuerservice bekommen hat. © Pavel Danilyuk, Pexels
16.03.2026

AK Vorarlberg holt beim Steuerausgleich 6.000 Euro statt 220 Euro für jungen Vater raus

Jahrelang hat Herr P. auf die automatische Arbeitnehmerveranlagung vertraut. Die Gutschrift lag jedes Jahr unter 100 Euro – er dachte, mehr steht ihm nicht zu. Als er Vater wird und zum ersten Mal den AK Steuerservice nutzt, ändert sich das schlagartig: Für die letzten fünf Jahre bekam er 5.951 Euro zurück – das Zigfache der automatischen Veranlagung.

Sein gesamtes Arbeitsleben lang hat Herr P. seinen Steuerausgleich nicht selbstgemacht, sondern auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung gesetzt. So erhielt er stets eine automatische Gutschrift von unter 100 Euro. Vor kurzem aber wurde Herr P. Vater und erinnerte sich daran, dass er einmal etwas über Steuererleichterungen für Familien gehört hat. Er wendet sich also zum ersten Mal an die AK Expert:innen und nutzt den AK Steuerservice. 

Gründliche Prüfung der Steuersituation

Mehr als eine Stunde lang helfen die AK Expert:innen ihm bei seinen Steuerfragen. Dabei prüfen sie nicht nur das aktuelle Steuerjahr, sondern auch die zurückliegenden, für die er noch Absetzbeträge geltend machen kann. 

Job- und Wohnortwechsel, Homeoffice und Vaterschaft

Denn wie sich herausstellt, ist die Vaterschaft nicht die einzige Neuerung in Herrn P.s Leben: Er hat den Wohnsitz und den Job gewechselt. Im neuen Arbeitsvertrag sind nun auch Homeofficetage im Jahreslohnzettel hinterlegt. Somit steht ihm nicht nur das bereits berücksichtige Homeofficepauschale (neu: Telearbeitspauschale) zu, P. kann außerdem Homeoffice-Mobiliar und Arbeitsgeräte wie Monitor oder Computer geltend machen. Zudem war in früheren Jahren durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung keine Pendlerpauschale herangezogen worden. Ihm stand außerdem auch der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Familienbonus Plus zu.

Das Bild zeigt ein Porträt der AK Steuerexpertin Eva-Maria Düringer
AK Steuerexpertin Eva-Maria Düringer © AK

AK Expertin Düringer: „Für Privatleute kaum verständlich“

„Das Steuerwesen ist komplex. Privatleute können kaum alle Möglichkeiten kennen und ausschöpfen, das ihnen zustehende Geld vom Finanzamt zurückzuholen“, räumt AK Steuerexpertin Eva-Maria Düringer ein. „Deshalb gibt es den AK Steuerservice: Wir prüfen mit Expertenwissen, was ihnen zusteht und helfen ihnen dabei, das Maximum zurückzuholen.“

27 mal so hohe Steuergutschrift

Herr P. erhielt dank der Hilfe der AK Expert:innen eine Steuergutschrift von insgesamt 5.951 Euro für die letzten fünf Jahre. Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung hatte ihm in den vorangegangenen vier Jahren lediglich 220 Euro gebracht. 

Das Bild zeigt ein Porträt des AK Präsidenten Bernhard Heinzle.
AK Präsident Bernhard Heinzle © Lukas Hämmerle

AK Präsident Heinzle: „Freuen uns, den Menschen zu helfen“

„Viele Menschen müssen derzeit auf jeden Euro schauen. Das wissen wir aus den täglichen Beratungen und unseren Umfragen“, unterstreicht AK Präsident Bernhard Heinzle. „Umso mehr freuen wir uns, wenn wir ihnen helfen können, zu ihrem Geld und ihrem Recht zu kommen – und das für AK Mitglieder kostenlos.“

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