
Knapp 9.000 statt 520 Euro – Arbeitnehmer bekam mit Hilfe von AK Vorarlberg 17 mal so hohe Steuergutschrift
Der Fall von Herrn S. aus Hohenems zeigt, dass sich eine genaue Steuerprüfung lohnt. Der Arbeitnehmer erhielt zunächst nur 520 Euro Steuerrückzahlung. Dank des kostenlosen Steuerservice der Arbeiterkammer Vorarlberg wurde aber klar: Ihm standen fast 9.000 Euro zu.
Wer den Steuerausgleich nicht selbst durchführt, erhält oftmals eine automatische Gutschrift vom Finanzamt. Doch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt wichtige Absetzmöglichkeiten nicht – zum Nachteil der Arbeitnehmer:innen. So erging es auch Herrn S. aus Hohenems.
Im vergangenen Jahr nutzte Herr S. erstmals den kostenlosen AK Steuerservice. Die AK Expert:innen prüften seine finanzielle und familiäre Situation genau und stellten fest, dass sich in den letzten Jahren einiges verändert hatte: Nach einer Scheidung zahlte Herr S. Unterhalt für seinen Sohn. Zudem zog die Tochter seiner neuen Partnerin, die ihren Job krankheitsbedingt verloren hatte, in den gemeinsamen Haushalt. Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten war das Haushaltsbudget bereits stark belastet.
Die AK Expert:innen prüften die persönliche Situation des Herrn S. genau und fanden zahlreiche Posten, die das Finanzamt zunächst nicht berücksichtigt hatte. So stellten sie fest: Für die vergangenen fünf Jahre stehen ihm statt den 520 Euro, die bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung errechnet wurden, ganze 8.900 Euro zu!
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Kostenlose Unterstützung für AK Mitglieder
„Arbeitnehmer:innen sollten beim Steuerausgleich alle Möglichkeiten nutzen. Schließlich kommt es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie wir sie aktuell erleben, oft auf jeden Euro an”, erklärt AK Steuerexpertin Eva-Maria Düringer. „Schon ein paar Hundert Euro mehr in der Geldtasche können darüber entscheiden, ob sich jemand die Schulmaterialien für sein Kind, die anstehende Autoreparatur oder die dringend notwendige neue Waschmaschine leisten kann.“ Weil viele nicht wissen, was ihnen zusteht und worauf sie achten müssen, bietet die Arbeiterkammer ein umfassendes Beratungsangebot zum Steuerausgleich an – von Broschüren über Webinare bis zur persönlichen Beratung.

„Niemand sollte Geld verschenken, das ihm oder ihr rechtmäßig zusteht. Unsere Expert:innen prüfen jede Steuererklärung individuell und holen für unsere Mitglieder das Beste heraus“, betont AK Präsident Bernhard Heinzle.
Arbeitnehmer:innen, die sicherstellen wollen, dass sie das gesamte Geld zurückbekommen, das ihnen zusteht, sollten es wie Herr S. machen und den AK Steuerservice für ihre Arbeitnehmerveranlagung nutzen.
Der kostenlose AK Steuerservice steht Arbeitnehmer:innen rund um die Uhr auf der AK Website zur Verfügung. Dazu laden die Nutzer:innen ihre persönlichen Daten hoch, den Rest erledigen die Steuerexperte:innen der Arbeiterkammer. Bei offenen Fragen kontaktieren sie die Arbeitnehmer:innen. Die AK Expert:innen reichen schließlich gemeinsam mit den Arbeitnehmer:innen die Anträge beim Finanzamt ein.
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