Wohnungstür mit Schlüssel
Wohnungstür mit Schlüssel © sommart , stock.adobe.com
05.07.2023

Dringender Appell an Landtag: „Leistbares Wohnen“ muss als Ziel ins neue Raumplanungsgesetz!

AK-Präsident Heinzle: „Immobilienhortung endlich stoppen!“

Gestern hat die Landesregierung die Vorlage für das neue Raumplanungsgesetz dem Landtag zugewiesen. Dort soll es nach der Beratung im zuständigen Ausschuss im Herbst beschlossen werden. Im Gesetz fehlen erneut die Zielbestimmungen für leistbares Wohnen. Diese braucht es aber unbedingt, damit allfällige Maßnahmenverschärfungen vor den Gerichten standhalten. „Mit der vorliegenden Version wird es jedenfalls nicht gelingen, die Immobilien-Hortung zu stoppen und damit den Ausverkauf des Landes zu verhindern“, zeigt sich AK-Präsident Bernhard Heinzle enttäuscht, der zugleich auf den Landtag hofft: „Die Abgeordneten aller Parteien haben es in der Hand, das Ruder noch einmal herumzureißen. Sie tragen die Verantwortung dafür, ob Wohnen für junge Vorarlbergerinnen und Vorarlberger in Zukunft leistbar ist oder nicht.“

Prof. Dr. Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck hat in einem Gutachten für die AK Vorarlberg deutlich darauf hingewiesen: Um die argumentative Basis für Verschärfungen im Raumordnungs- und Grundverkehrsrecht in Richtung leistbares Wohnen zu schaffen, müsse der Gesetzgeber dieses Ziel klar zum Ausdruck bringen. Ohne eine derartige Zielbestimmung werde die Verschärfung von Maßnahmen gegen die Baulandhortung vor Gericht, insbesondere vor dem EuGH, schwer zu rechtfertigen sein. Warum gerade diese Zielbestimmungen nicht in das neue Gesetz aufgenommen werden, ist für den AK-Präsidenten vollkommen unverständlich. Zumal sie auch deshalb sinnvoll wären, um etwa die vorgesehenen Vorbehaltsflächen für gemeinnützen Wohnbau auf ein öffentliches Planungsinteresse beziehen zu können. Die Aufnahme einer solchen Zielbestimmung in die Landesverfassung würde die rechtspolitische Bedeutung laut Prof. Bußjäger noch einmal deutlich unterstreichen. Offensichtlich geht die Landesregierung hier vor den großen Bauträgern bzw. den vielen Immobilienfirmen der großen Unternehmen in die Knie. 

Auch die neu in das Gesetz aufgenommene Kategorie „Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau“ sieht der AK-Präsident kritisch. Laut Regierung soll sie die Versorgung der Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum sicherstellen. Die Wohnbauexperten der AK Vorarlberg hingegen befürchten, dass diese Maßnahme im Gegenteil dazu führt, dass Bauträger, welche ohnedies schon sehr viele Grundstücke im Eigentum haben, noch leichter, eventuell auch gerade aufgrund dieser Widmung kostengünstiger weitere Grundstücke ankaufen könnten. Aufgrund der aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinien, die viel zu wenig Transparenz hinsichtlich der Kostenstrukturen aufweisen, wäre keineswegs gesichert, dass diese bevorzugte Stellung dann auch dazu führt, dass der Bevölkerung mehr leistbarer Wohnraum zur Verfügung steht, sondern nur die Gewinne der Bauträger optimiert werden.

Heinzle fordert daher alle Landtagsabgeordneten auf, sich für die Aufnahme des Ziels „leistbares Wohnen“ im Raumplanungsgesetz einzusetzen. „Sie tragen die Verantwortung dafür, ob Wohnen für junge Vorarlbergerinnen und Vorarlberger in Zukunft leistbar ist. Ob junge Menschen dem Land den Rücken kehren oder den Standort stärken“, ist der AK-Präsident überzeugt. Deshalb will er in den nächsten Wochen mit allen Parteien Gespräche führen, wie aus ihrer Sicht ein Ausverkauf Vorarlbergs wirksam verhindert werden kann.

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