05.11.2018

Betrug mit Wohnungsanzeigen

Die Konsumentenberatung der AK Vorarlberg wird derzeit vermehrt mit Anfragen zu betrügerischen Wohnungsinseraten konfrontiert. Bei besonders günstigen Angeboten oder Zahlungsaufforderungen ins Ausland ist Vorsicht geboten. 

Die Betrugsmasche ist nicht neu. Im Internet haben Kriminelle allerdings ganz neue Möglichkeiten. Ein Online-Inserat mit schönen Fotos einer Traumwohnung zu garnieren ist im Gegensatz zur Zeitungsannonce keine Kostenfrage mehr und macht das „Schnäppchen“ noch verlockender. Eine auffallend günstige Wohnung in guter Lage sollte von Vornherein skeptisch machen. „Leider berichten derzeit viele Konsumenten von Fällen, in denen sie bei solchen Angeboten viel Geld verloren haben. Wie sich herausstellte, gab es die angepriesene Wohnung gar nicht, und die Betrüger tauchten mit der Anzahlung oder der Kaution unter“, sagt Mag. Claudia Herbst vom Konsumentenschutz der AK Vorarlberg.  

Relativ neu ist, dass sich Betrüger auf der Plattform Airbnb ihre Angebote einstellen. Wer über seriöse Makler eine Wohnung sucht und bei Kleinanzeigen – ob nun gedruckt oder online – die Tipps der AK-Konsumentenschützer beherzigt, sollte auf der sicheren Seite sein. „Vorsicht und eine gesunde Skepsis sind immer angebracht, wenn das Angebot irgendeinen Auslandsbezug aufweist“, rät Claudia Herbst.  

Nimmt man Kontakt mit dem vermeintlichen Vermieter auf, so gibt dieser oft an, im Ausland zu arbeiten und deshalb die Wohnung „daheim“ zu inserieren, jedoch die Besichtigung nicht ohne Weiteres möglich sei. Aber der Bewerber sei ihm sympathisch, und wenn im Voraus Betrag X bezahlt werde, käme der Schlüssel per Post. Hand aufs Herz: Würden Sie Ihre Wohnung im Wert von mehreren hunderttausend Euro einfach so an völlig Unbekannte vermieten? 

AK-Konsumentenschützerin Claudia Herbst rät:

  • Niemals eine Kaution oder Anzahlung leisten, wenn die Wohnung nicht mit eigenen Augen besichtigt werden konnte.
  • Bei extrem günstigen Angeboten skeptisch sein.
  • Keine Überweisungen ins Ausland tätigen
  • Keiner Abwicklung über einen Treuhandservice zustimmen
  • Nicht auf die Zusendung eines Wohnungsschlüssels gegen Kaution vertrauen

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