9.11.2020

„Wichtiger persönlicher Verhinderungsgrund“

AK-Hämmerle: Arbeitgeber zahlt Zeit zwischen Covid-Test und Ergebnis.

„Die Zeit zwischen Covid-Test und der Mitteilung des Testergebnisses muss vom Arbeitgeber bezahlt werden, weil es sich um einen wichtigen persönlichen Verhinderungsgrund handelt“, sagt AK-Präsident Hubert Hämmerle. Die Arbeitsrechtsexperten sind derzeit häufig mit Anfragen konfrontiert, wonach Arbeitgeber nicht bereit sind, das Entgelt für den Zeitraum zwischen der Anordnung einer Covid-Testung bzw. einer Anordnung der Quarantäne oder der Mitteilung des negativen Testergebnisses zu bezahlen. Auch wollen sie dafür eine behördliche Bestätigung. „Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich bei den Rechtsexperten der AK Vorarlberg unter 050/258-2000 melden“, rät Hämmerle. 

Meist läuft es folgendermaßen ab: Beschäftigte erhalten einen Anruf, dass sie eine Kontaktperson eines Covid-Infizierten sind oder sie melden sich bei der 1450-Hotline, weil sie Covid-Symptome aufweisen. Man erhält dann einen Anruf oder eine SMS, wonach man sich unverzüglich der Testung zu unterziehen hat, aber ansonsten zu Hause bleiben muss. Ebenso erhält man einen QR-Code für den Zugang zur Teststraße. Nach der Testung ist man entweder positiv und erhält einen Absonderungsbescheid. Oder man ist negativ und erhält entweder keinen Bescheid oder einen Quarantäne-Bescheid als Kontaktperson. Der Bescheid tritt üblicherweise „mit sofortiger Wirkung“ in Kraft. Einige Arbeitgeber wollen für den Zeitraum vor der Bescheidzustellung oder bei Nichterhalt eines Bescheids jedoch keine Entgeltfortzahlung leisten. 

Allerdings liegt ab Erhalt der SMS bis zur Mitteilung des Testergebnisses arbeitsrechtlich ein so genannter „wichtiger persönlicher Verhinderungsgrund“ vor, bei dem der Arbeitgeber das Entgelt weiter zu bezahlen hat. Denn man muss sich aufgrund der Mitteilung im höherwertigen Interesse der öffentlichen Gesundheit einer Testung unterziehen und in der Zwischenzeit zu Hause bleiben.  

Will der Arbeitgeber dafür eine Bestätigung, kann ihm dafür die zugeschickte SMS übermittelt werden. „Daher unbedingt die Testungs-SMS aufbewahren und nicht löschen“, sagt der AK-Präsident. Und weiter: „Melden Sie Ihrem Arbeitgeber sofort, dass Sie zu Hause bleiben müssen und halten Sie ihn auf dem Laufenden, etwa wenn man länger kein Testergebnis oder keinen Quarantänebescheid erhalten hat. Auch der Bescheid muss umgehend an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.“ 

Liegt ein wichtiger persönlicher Verhinderungsgrund vor, ist es übrigens nicht zulässig, dass für diesen Zeitraum Urlaub vereinbart wird und auch eine Zeitausgleichsvereinbarung muss nicht abgeschlossen werden. „Im Streitfall wird den Betroffenen deshalb gerichtlicher Rechtsschutz zur Wahrung ihrer Rechte gewährt“, stellt Hämmerle klar. 

Bei Fragen stehen die Arbeitsrechtsexperten der AK Vorarlberg gerne untere Telefon 050/258-2000 zur Verfügung.

Newsletter

Ihre Rechte als Arbeitnehmer:in, Konsumentenschutz, Steuertipps, Weiterbildung u.v.m.

Kontakt

Kontakt

AK Vorarlberg
Öffentlichkeitsarbeit
Widnau 4
6800 Feldkirch

Telefon +43 50 258 1600
oder 05522 306 1600
Fax +43 50 258 1601
E-Mail presse@ak-vorarlberg.at