Erfülle ich die Voraussetzungen für ein AK Stipendium? 

Die Voraussetzungen, um ein AK Stipendium beantragen zu können sind:

  1. Sie können bei Antragstellung mindestens 3 Jahre Mitgliedschaft bei der AK Vorarlberg nachweisen (Hinweis: AK-zugehörige Lehrlinge, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem in Vorarlberg ansässigen Betrieb ausgebildet werden, sind jedenfalls förderungswürdig)
  2. Sie sind bei Ausbildungsbeginn Mitglied der AK Vorarlberg
  3. Ihr letztes vollentlohnte Monatsbruttoeinkommen vor Beginn der Ausbildungsmaßnahme lag unter EUR 4.500. Bei der Bemessung des Einkommens wird für jeden Unterhaltsberechtigten ein Freibetrag von 660 Euro gewährt
Wenn Sie sich für eine geförderte Aus- oder Weiterbildung am „Digital Campus Vorarlberg“ bzw. am „BFI der AK Vorarlberg“ interessieren, aber nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen für das AK-Stipendium erfüllen, nutzen Sie das Formular, wir informieren Sie gerne.

Geförderte Kurse

Gefördert werden Studiengänge am „BFI der AK Vorarlberg“ sowie am „Digital Campus Vorarlberg“.

Die förderbaren Kurse sind im Kursbuch und auf der Website des „Digital Campus Vorarlberg“ und des „BFI der AK Vorarlberg" ersichtlich. 

FAQ

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum AK-Stipendium: FAQ