AK-Stipendium für Ausbildungen vor dem 4.1.2021
Für ausgewählte Kurse am DigitalCampus Vorarlberg, welche bereits vor dem 4.1.2021 begonnen haben, kann innerhalb eines Jahres ab Ausbildungsbeginn ebenfalls ein AK-Stipendium beantragt werden.Voraussetzungen
- Mindestens dreijährige Zugehörigkeit zur AK Vorarlberg zu Beginn der Ausbildung.
- Die AK-Zugehörigkeit muss auch bei Beginn der Ausbildung gegeben sein.
- letztes Monatsbruttoeinkommen unter 4500 Euro (zuzüglich Freibetrag von 400 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person)
Förderhöhe
bis zu 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren
Studienbeihilfe
Diese Förderung richtet sich an AK-Mitglieder, die ein Studium aus dem Angebot des „Digital Campus Vorarlberg“ absolvieren.
Bildungsgeld
Diese Förderung richtet sich an AK-Mitglieder, die an einer sonstigen Aus- oder Weiterbildung aus dem Angebot des „Digital Campus Vorarlberg“ teilnehmen und dafür Kosten zu zahlen haben.
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Wo kann ich das AK-Stipendium beantragen?
Senden Sie den ausgefüllten Antrag an
Arbeiterkammer Vorarlberg
„Abteilung Förderwesen“
Widnau 2 – 4
6800 Feldkirch
E-Mail stipendium@ak-vorarlberg.at
Kontakt
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die AK Bildungsförderungen:
Tel. 050/258-4200
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