AK-Stipendium für Ausbildungen vor dem 4.1.2021

Für ausgewählte Kurse am DigitalCampus Vorarlberg, welche bereits vor dem 4.1.2021 begonnen haben, kann innerhalb eines Jahres ab Ausbildungsbeginn ebenfalls ein AK-Stipendium beantragt werden. 

Voraussetzungen

  • Mindestens dreijährige Zugehörigkeit zur AK Vorarlberg zu Beginn der Ausbildung.
  • Die AK-Zugehörigkeit muss auch bei Beginn der Ausbildung gegeben sein.
  • letztes Monatsbruttoeinkommen unter 4500 Euro (zuzüglich Freibetrag von 400 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person)

Förderhöhe

bis zu 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren

Studienbeihilfe 

Diese Förderung richtet sich an AK-Mitglieder, die ein Studium aus dem Angebot des „Digital Campus Vorarlberg“ absolvieren. 

Bildungsgeld

Diese Förderung richtet sich an AK-Mitglieder, die an einer sonstigen Aus- oder Weiterbildung aus dem Angebot des „Digital Campus Vorarlberg“ teilnehmen und dafür Kosten zu zahlen haben.

Download 

Richtlinien (0,7 MB)

Antragsformular (0,7 MB)

Wo kann ich das AK-Stipendium beantragen?

Senden Sie den ausgefüllten Antrag an 

Arbeiterkammer Vorarlberg 
„Abteilung Förderwesen“
Widnau 2 – 4 
6800 Feldkirch

E-Mail stipendium@ak-vorarlberg.at

Kontakt

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die AK Bildungsförderungen:  
Tel. 050/258-4200
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