Arbeit & Recht
Nicht bezahlte Überstunden
AK Experte im ORF Interview: „Jede vierte Überstunde in Österreich wird nicht bezahlt!“
Erfahren Sie, was mit Ihrem Resturlaub passiert, wie Verjährung funktioniert und warum Auszahlung keine Option ist.
In diesem Video erklärt AK Expertin Michelle Hager alles Wichtige rund um das Thema Resturlaub. Sie erfahren, wann Ihr Urlaub verfällt, wie der Übertrag auf das nächste Jahr funktioniert und was es mit der Verjährung auf sich hat.
Urlaub verjährt frühestens zwei Jahre nach dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Bis dahin haben Sie Zeit, den Resturlaub zu verbrauchen. Ihr Arbeitgeber muss Sie jedoch rechtzeitig über die Verjährung informieren.
Entdecken Sie Ihre Rechte und was Sie tun können, um Ihre Urlaubsansprüche zu sichern. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren!
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