Ausbildungskosten - wer muss zahlen?
Sie haben eine Fortbildung gemacht – und jetzt verlangt ihr:e Arbeitgeber:in, dass Sie die Kosten zurückzahlen?
Das ist nicht immer rechtens! Eine Rückzahlungsvereinbarung muss bereits vor der Fortbildung schriftlich festgelegt werden. Wird sie erst nachträglich unterschrieben, ist sie rechtlich nicht gültig. In vielen Fällen sind Arbeitgeber:innen ohnehin verpflichtet, die Kosten zu übernehmen – insbesondere, wenn die Weiterbildung für den Job vorgeschrieben ist.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie wirklich zahlen müssen, holen Sie bei uns Rat. Wir beraten Sie kostenlos und unterstützen Sie dabei, Ihr Recht durchzusetzen.
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