Arbeit & Recht
Resturlaub erklärt
AK Expertin Michelle Hager informiert Sie über alles Wichtige rund um das Thema Resturlaub
Du hast eine Fortbildung gemacht – und jetzt verlangt dein:e Arbeitgeber:in, dass du die Kosten zurückzahlst?
Das ist nicht immer rechtens! Eine Rückzahlungsvereinbarung muss bereits vor der Fortbildung schriftlich festgelegt werden. Wird sie erst nachträglich unterschrieben, ist sie rechtlich nicht gültig. In vielen Fällen sind Arbeitgeber:innen ohnehin verpflichtet, die Kosten zu übernehmen – insbesondere, wenn die Weiterbildung für den Job vorgeschrieben ist.
Falls du unsicher bist, ob du wirklich zahlen musst, hol dir bei uns Rat. Wir beraten dich kostenlos und unterstützen dich dabei, dein Recht durchzusetzen.
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