Zugangskennung für FinanzOnline

Sie haben noch keinen persönlichen Zugangs­-Code?

Sie haben drei Möglichkeiten, den Zugangscode für FinanzOnline zu beantragen:

  • Online
    Gehen Sie auf der Finanzamt-Website auf den Punkt 'Online-Erstanmeldung'. Dort geben Sie Ihre Daten und eine Benutzeridentifikation ein. Ihr Zugangs-Code wird Ihnen per RSa-Brief zugestellt.
    => Online-Erstanmeldung

  • Persönlich beim Finanzamt
    Beantragen Sie mit einem gültigen Lichtbildausweis Ihre Zugangskennung für FinanzOnline direkt bei Ihrem Finanzamt. Der Code wird Ihnen sofort persönlich ausgehändigt.

  • Brief
    Sie können den Zugangs­code auch per Brief beantragen. Füllen Sie das Formular für den FinanzOnline-Code aus und schicken Sie es an das Finanzamt. Sie bekommen die Daten mittels RSa-Brief. 
    => Formular für den FinanzOnline-Code

Wichtig

Ohne Zugangskennung ist die Nutzung des
AK-Steuerservice NICHT möglich.

Ergänzende Informationen

Die Zugangskennung ist Ihr persönlicher Zugang zu FinanzOnline. Sie besteht aus 

  • Teilnehmer-Identifikation
  • Benutzer-Identifikation
  • und PIN

    ODER

  • Benutzername
  • und Passwort

(siehe unten Musterschreiben)

Muster1-FON-Schreiben-Finanzamt
Muster2-FON-Schreiben-Finanzamt
Hinweis: Bürgerkarte und/oder Handysignatur sind bei der Abwicklung über die AK nicht ausreichend, Sie benötigen eine Zugangskennung.