Aus den Reihen der Vollversammlung werden alle fünf Jahre das Präsidium sowie die übrigen Mitglieder des Vorstandes gewählt. Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter der Arbeiterkammer. Ihm obliegt die Leitung der Arbeiterkammer unter Beachtung der Beschlüsse der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums.
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