Fragen & Antworten zur AK Wahl

Wer darf wählen? Wann und wie wird gewählt? Warum ist es wichtig, zur AK Wahl zu gehen? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was macht die AK? 

Sich um die Interessen der Arbeitnehmer:innen kümmern

Im Gesetz steht, dass die Arbeiterkammer (AK) die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen vertreten soll.

Und genau das tun wir. Bei Problemen im Job, mit dem AMS, mit Pflegegeld oder Pensionsbescheid, aber auch bei den Themen Konsument:innenschutz, Bildung oder Wohnen – die AK ist immer für Sie da.

Wir vertreten alle Arbeitnehmer:innen gegenüber Politik und Wirtschaft und begutachten Gesetze. Ob im Bereich Arbeits- oder Steuerrecht, Konsument:innenschutz, Sozialversicherung oder Insolvenzrecht: Pro Jahr führen wir mehr als 2 Millionen Beratungen durch – am Telefon, per E-Mail und im persönlichen Gespräch. Aber wir helfen nicht nur, wir fördern auch. Zum Beispiel mit dem AK Bildungsgutschein für Mitglieder. Zudem betreiben wir selbst viele Bildungseinrichtungen in ganz Österreich und unterstützen Jugendliche bei der Berufsorientierung. Und wir machen Grundlagenforschung und Studien. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind wichtig für die politische Arbeit. Zum Beispiel unterstützen unsere Analysen die Gewerkschaften bei den Kollektivvertragsverhandlungen.


Warum gibt es die AK? Warum ist die AK wichtig?

Damit jemand für die arbeitenden Menschen kämpft

Alle Arbeitnehmer:innen haben mit der Arbeiterkammer (AK) jemanden, der für sie kämpft, sich für ihre Rechte einsetzt und sich politisch laufend einbringt. Denn wir wollen, dass die Anliegen der Arbeitnehmer:innen bei Gesetzen berücksichtigt werden. Deshalb schauen sich unsere Expert:innen Gesetze genau an: Sie begutachten diese, formulieren Gesetzesvorschläge und erkämpfen für unsere Mitglieder wichtige Arbeitsrechte. Denn faire Arbeitsbedingungen und ein gut ausgebauter Sozialstaat sind nicht selbstverständlich.

Ein paar Beispiele: Ob es der Anspruch auf mindestens 5 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, die Eltern- oder Pflegekarenz ist – vieles, was heute selbstverständlich erscheint, wurde von der AK gemeinsam mit den Gewerkschaften gemeinsam durchgesetzt.


Wer ist AK Mitglied? Bin ich AK Mitglied?

Bei der AK sind grundsätzlich fast alle dabei, die unselbstständig arbeiten

Also alle Arbeitnehmer:innen, aber auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer:innen, Karenzierte, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge.

Wer ist kein AK Mitglied? Zum Beispiel Unternehmer:innen, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Lehrerinnen und Lehrer oder Bäuerinnen und Bauern.


Die AK Wahl - Was wird gewählt?

Bei dieser Wahl bestimmen die AK Mitglieder die politische Richtung.

Durch das Arbeiterkammergesetz sind fast alle Arbeitnehmer:innen, die unselbstständig arbeiten, Mitglied der Arbeiterkammer (AK) und somit wahlberechtigt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. In einer gleichen, direkten und geheimen Wahl werden alle 5 Jahre aus den verschiedenen politischen Gruppen – den Fraktionen – die Vertreter:innen der Länderkammern gewählt. Die Mitglieder bestimmen mit der Wahl also den politischen Kurs der AK.

In ganz Österreich wählen die AK Mitglieder alle 5 Jahre in einer direkten und geheimen Wahl ihr Parlament – ähnlich wie bei der Nationalratswahl. Es gibt verschiedene politische Gruppen – die Fraktionen. Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie, welchen Kurs die Arbeiterkammern einschlagen.

Alle 5 Jahre können Sie als AK Mitglied bestimmen, wer für Sie in den kommenden 5 Jahren arbeitet. Also wie sich das AK Parlament zusammensetzt, und um welche Themen sich die Arbeiterkammer (AK) kümmern soll. 


Die AK ist das Parlament der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – Warum? Und wie funktioniert das?

Alle österreichischen Arbeitnehmer:innen sind die AK! 

Organisiert wird die Arbeiterkammer (AK) in 9 selbstständigen Arbeiterkammern: eine in jedem Bundesland. In größeren Bundesländern gibt es auch mehrere Standorte.

Das AK Parlament funktioniert so: Alle 5 Jahre wählen die Mitglieder der AK in ihrem Bundesland ihre politische Vertretung – eben das Parlament der Arbeitnehmer:innen. Diese gewählten Kammerät:innen (die sind so etwas wie Abgeordnete) bilden die Vollversammlung. Die wählt den Vorstand und die Präsident:innen der jeweiligen Länderkammern. Die Dachorganisation über den 9 Länderkammern ist die Bundesarbeitskammer – ihr Standort ist die AK Wien.


Warum ist es wichtig, zur AK Wahl zu gehen?

Weil nur eine starke AK Ihre Rechte mit aller Kraft durchsetzt.

Und weil Sie damit den politischen Kurs der Arbeiterkammer (AK) für die nächsten 5 Jahre mitbestimmen. Gehen Sie wählen! Je mehr Menschen zur AK Wahl gehen, desto besser! Je stärker die AK ist, desto besser können wir für die Anliegen der Arbeitnehmer:innen kämpfen.




Bin ich überhaupt wahlberechtigt?

Jedes AK Mitglied ist wahlberechtigt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. 

Das ist anders als zum Beispiel bei der Nationalratswahl. Wahlberechtigt sind Mitglieder, und Mitglieder sind fast alle, die arbeiten. 

Sie sind automatisch wahlberechtigt, wenn Sie zum jeweiligen Wahl-Stichtag unselbstständig beschäftigt sind oder einen freien Dienstvertrag haben. Sind Sie zu diesem Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, karenziert, im Zivil- oder Präsenzdienst oder arbeitslos, können Sie sich in die Wählerliste eintragen lassen. Das AK Wahlbüro informiert Sie darüber rechtzeitig schriftlich.

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Widnau 4
6800 Feldkirch

Telefon: 050/258-8500
Fax: 050/258-8501
E-Mail: wahlbuero@ak-vorarlberg.at 

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