AK Präsident Bernhard Heinzle
AK Präsident Bernhard Heinzle spricht von einer „Hintertür für private Wohnbauträger“. © Lukas Hämmerle
28.06.2024

Krallen sich Vorarlberger Wohnbauträger 15 Millionen Euro, die gemeinnützigem Wohnbau zur Verfügung gestellt werden sollten?

Die Wohnbaumilliarde der Bundesregierung soll die Bauwirtschaft vor Konjunktureinbrüchen bewahren und mehr leistbare Wohnungen schaffen – so jedenfalls das offizielle Ziel. Doch in Vorarlberg ticken die Uhren offenbar anders. Denn die Landesregierung will den privaten Wohnbauträgern mehr als ein Drittel der Fördergelder zuschieben.

Im Rahmen der Wohnbaumilliarde stellt der Bund dem Land Vorarlberg für drei Jahre rund 34,8 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen – so die Vorgabe – jeweils zur Hälfte in den Bau von Eigentumswohnungen und Mietwohnungen mit Kaufoption einerseits und Mietwohnungen andererseits fließen und Wohnen wieder leistbar machen. Garantieren sollen dies das Kostendeckungsprinzip des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG), und die Baukostenobergrenzen der Wohnbauförderungsrichtlinien.

„Doch dieser eigentlich gute Gedanke ist in der Tat schlecht umgesetzt“, attestiert AK Präsident Bernhard Heinzle, „denn der Gesetzgeber lässt offen, ob das Geld in den gemeinnützigen oder den gewerblichen Wohnbau fließen soll – wichtig ist nur, dass der Preis für die nächsten 25 Jahre nach den Vorgaben des WGG gebildet wird. Genau das öffnet die Hintertür wieder für private Wohnbauträger, wenn es um die Schaffung von Eigentum geht.“

Hintertür für private Wohnbauträger

Das zeigt auch die Tatsache, dass laut einer Anfragebeantwortung vom Juni 2024 von den 34,8 Millionen Euro rund 15 Millionen Euro in den privaten Wohnbau fließen sollen. „Das wäre unproblematisch, würden die Bauträger damit tatsächlich günstigeren Wohnraum schaffen“, erklärt Heinzle. „Doch die Realität zeigt leider deutlich: In Vorarlberg bedeutet geförderter Wohnbau noch lange nicht leistbarer Wohnbau!“ 

„Von leistbarem Wohnraum kann damit keine Rede mehr sein“

Grund dafür sind die Vorarlberger Wohnbauförderungsrichtlinien. Denen zufolge liegen die Baukostengrenzen für private Bauträger um 10 bis 12 Prozent höher als für gemeinnützige Bauträger. Die Privaten dürfen also höhere Gewinnmargen erzielen – und tun das auch. Mit dem Effekt, dass die Preise für die Wohnungen steigen. „Die 15 Millionen Euro aus der Wohnbaumilliarde für mehr leistbare Wohnungen, die nun in den privaten Wohnbau fließen sollen, kommen also am Ende als direkte Preiserhöhung bei den Wohnungskäufer:innen an“, kritisiert AK Präsident Bernhard Heinzle. „Von dem eigentlichen Ziel der Wohnbaumilliarde, nämlich der Schaffung von mehr leistbaren Wohnungen, kann damit keine Rede mehr sein!“

Gemeinnützige Bauträger bedienen sich schon jetzt oft eines Generalunternehmers und schaffen es, die Wohnungen unter den vorgegebenen Kostengrenzen errichten zu lassen.

Mit Hilfe der Bundesmittel könnten sie ihr Angebot für Miet-Kaufwohnungen deutlich ausweiten und den Eigentumserwerb günstiger gestalten. Auch Sofort-Käufe von gemeinnützigen Bauvereinigungen wären mit Hilfe der zusätzlichen Bundesgelder grundsätzlich möglich, ohne dass dem ein Mietverhältnis vorausgehen müsste. 

„Wohnbauförderung darf nicht zweckentfremdet werden!“

Der Abfluss der Wohnbaumilliarde an private Bauträger ist für AK Präsident Bernhard Heinzle eine Ungeheuerlichkeit: „Die Wohnbauförderung darf keinesfalls dazu zweckentfremdet werden, um der Bauwirtschaft weiterhin satte Gewinne zu sichern, anstatt für mehr Leistbarkeit beim Wohnen zu sorgen!“

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