
62-Jähriger kurz vor Weihnachten gekündigt – AK Vorarlberg schreitet erfolgreich ein
Ein 62-Jähriger, der bereits seit vielen Jahren in seinem Unternehmen tätig ist, wird Anfang Dezember 2024 – kurz vor Weihnachten – von seinem Arbeitgeber gekündigt. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies nicht nur eine existenzielle Bedrohung, sondern auch finanzielle Unsicherheiten bis hin zu drohenden Pensionskürzungen. Die AK Vorarlberg setzt sich für ihn ein – mit Erfolg: Die Kündigung wird zurückgenommen, das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin.
Nachdem der 62-jährige Arbeitnehmer seine Kündigung erhalten hat, wendet er sich an die AK Vorarlberg. In der Beratung stellen die AK Expert:innen für Arbeitsrecht sofort fest: Der Arbeitgeber hat nicht nur die falsche Kündigungsfrist angewendet, die Kündigung ist außerdem sozialwidrig.
Laut Gesetz können Kündigungen insbesondere dann angefochten werden, wenn Arbeitnehmer:innen aufgrund ihres Alters, einer langen Betriebszugehörigkeit und drohender Arbeitslosigkeit besonders schwer von einer Kündigung betroffen sind.

„Gerade ältere Arbeitnehmer:innen, die finanziell auf ihr Beschäftigungsverhältnis angewiesen sind und keine realistische Chance auf eine vergleichbare Anstellung haben, haben gute Chancen, eine solche Kündigungen zu bekämpfen“, erklärt AK Arbeitsrechtsexperte Michael Thurnher. „In diesem Fall liegen zudem auch keine wirtschaftlichen oder persönlichen Gründe für die Kündigung vor – eine klare Sozialwidrigkeit.“
Erfolgreiche Intervention der AK Vorarlber
Auf Wunsch des 62-Jährigen nimmt die AK Vorarlberg Kontakt mit dem Arbeitgeber auf. Nach Gesprächen mit dem Rechtsvertreter des Unternehmens lenkt der Arbeitgeber ein: Die Kündigung wird zurückgenommen, der Mann behält seinen Arbeitsplatz und seine finanzielle Zukunft ist gesichert.

„Jemandem kündigen, der bereits kurz vor der Pension steht und damit kaum Aussichten auf eine neue Anstellung hat – und das auch noch in der Vorweihnachtszeit: Das ist schon ein wirklich unverschämtes Vorgehen“, kritisiert AK Präsident Bernhard Heinzle. „Das Gesetz schützt die Arbeitnehmer:innen klar und eindeutig vor so unlauteren Praktiken.“
Bei Fragen zum Arbeitsrecht helfen die AK Expert:innen weiter.
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