Neue Masche bei Fake-Nebenjobs: AK stoppt 3.600-Euro-Abzocke
Was als vermeintliche Chance auf flexiblen Zuverdienst in Heimarbeit beginnt, endet für eine Vorarlbergerin mit Psychodruck und einer teuren Rechnung. Über Social-Media-Werbung wird die junge Mutter einer kleinen Tochter für sogenanntes „Chat-Setting“ in die Vertragsfalle gelockt. Doch die Betrüger machen formale Fehler. Die AK Vorarlberg verhindert den Einzug von 3.600 Euro über den Zahlungsdienstleister Klarna.
Frau M. wurde vor einigen Monaten Mutter und betreut ihre kleine Tochter. Auf Social Media stößt sie auf die Werbung der Firma Setting Campus. Das Unternehmen verspricht einen einfachen Verdienst in Heimarbeit: Übers Internet sollen mögliche Kund:innen kontaktiert und an die Verkäufer:innen weitergeleitet werden. Ein kleiner Zuverdienst wäre gerade mit Kleinkind ganz gut, denkt sich Frau M., und klickt die Werbeanzeige an.
Daraufhin gelangt sie zu einem Online-Test, der überprüfen soll, ob sie für die Tätigkeit geeignet ist. Sie besteht den Test und ist erleichtert, dem unkomplizierten Zuverdienst einen Schritt näher zu sein.
Massiver psychologischer Druck
Wenig später meldet sich eine Mitarbeiterin per WhatsApp bei Frau M. Sie erklärt ihr den Ablauf der Tätigkeit, des sogenannten Chat-Settings. Als Frau M. Zweifel an der Seriosität äußert, wischt die Frau diese vom Tisch: Der Job sei risikofrei und unverbindlich, sie könne bedenkenlos starten. Doch Frau M. erbittet sich mehrfach Bedenkzeit, denn die Mitarbeiterin telefoniert viele Male mit der Vorarlbergerin.
Bis eines Tages plötzlich ein Mann am anderen Ende der Leitung ist. Und der drängt Frau M. zur Unterschrift unter einem angeblichen Schulungs- oder Lizenzvertrag über 2.900 Euro. Viel Zeit, diesen durchzulesen, hat sie nicht. Der Mitarbeiter drängt sie weiter zur Unterschrift. Den Haken, dass sie auf ihr Widerrufsrecht verzichte, hat er bereits gesetzt – das sei Usus, sagt der Unbekannte. Vor lauter Verwirrung, Überrumpelung und Druck durch den Mitarbeiter unterschreibt Frau M. den Vertrag digital. Außerdem leitet der Mann sie an, eine regelmäßige Zahlung an Setting Campus per Lastschrift beim Zahlungsdienst Klarna einzurichten.
Rechnung statt Zuverdienst
Aber schon kurz darauf plagen die Vorarlbergerin Zweifel. Sie möchte den Vertrag widerrufen, glaubt aber, dass sie das nicht kann – schließlich hatte der Mitarbeiter im Videochat sie ja darauf hingewiesen, dass sie mit dem gesetzten Haken auf ihr Widerrufsrecht verzichte. Als schließlich eine Rechnung eingeht – mit Zinsen und Gebühren inzwischen 3.669 Euro –, wendet sich Frau M. an den Konsumentenschutz der AK Vorarlberg.
Dubiose Firma unerreichbar
AK Konsumentenschützerin Katharina Schischkoff interveniert sofort. Zunächst per Mail, doch ohne Erfolg: Eine kommt als unzustellbar zurück, eine weitere wird nie beantwortet. Also schreibt Schischkoff per Post direkt an den Firmensitz in London. Doch auch darauf gibt es keine Antwort.
Formfehler hebelt Frist aus: So rettet die AK die Konsumentin
„Gleichzeitig intervenierten wir beim Zahlungsdienst Klarna“, berichtet Schischkoff. „Da Frau M. die Werbung in Österreich angezeigt wurde und das Angebot des Unternehmens also auf den hiesigen Markt ausgerichtet ist, gelten zwingende Schutzbestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts – egal, wo die Firma ihren Sitz hat. Das gesetzliche Rücktrittsrecht kann nicht einfach durch einen Haken im Formular ausgehebelt werden“, stellt die Konsumentenschützerin klar. Zwar war die reguläre Zwei-Wochen-Frist durch die monatelangen Täuschungsversuche bereits abgelaufen, doch die Betrüger machten einen entscheidenden Fehler: „Frau M. hat die Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrung nie auf einem dauerhaften Datenträger – also etwa als PDF oder in Papierform – erhalten. In diesen Fällen verlängert sich das Widerrufsrecht gesetzlich auf ein Jahr und 14 Tage“, erklärt Schischkoff. „Dadurch konnten wir die Forderung von 3.669 Euro gegenüber dem Zahlungsdienstleister Klarna stoppen.“
AK Expertin Schischkoff: „Können vor solchen Angeboten nur warnen“
Für AK Expertin Katharina Schischkoff ist der Fall klar: „Hier wurde mit massivem psychologischem Druck gearbeitet, um eine schnelle Unterschrift zu erzwingen. Solche unseriösen Anbieter suchen gezielt nach Menschen, die flexibel etwas dazuverdienen wollen. Wir können vor diesen vermeintlichen Jobangeboten nur eindringlich warnen – und raten jedem Betroffenen, die Verträge von uns prüfen zu lassen.“
AK Präsident Bernhard Heinzle: „Situation einer Mutter so auszunutzen, ist schändlich“
AK Präsident Bernhard Heinzle ist erleichtert, dass die Geschichte für Frau M. noch einmal gut ausging: „Die Situation einer jungen Mutter so auszunutzen, ist schändlich. Hier wird versucht, mit den Zukunfts- und Finanzsorgen von Menschen ein Geschäft zu machen. Der Vorfall zeigt, wie wichtig eine starke Vertretung der Konsument:innen ist.“
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