Lächelnde Pflegekraft in blauer medizinischer Arbeitskleidung vor hellblauem Hintergrund – symbolisiert das Pflegepersonal, das von der neuen Schwerarbeitsregelung profitieren kann.
Pflegekräfte können aufatmen: Der Pensionsanspruch ab 60 wird für sie greifbarer. © RDNE Stock Project, Pexels
7.1.2026

Pflege-Schwerarbeit: Pensionsanspruch ab 60 erfordert aktives Handeln

Seit dem 1. Jänner 2026 gelten alle Pflegeberufe als Schwerarbeit. Damit der frühere Pensionsantritt möglich wird, müssen Pflegekräfte jedoch selbst aktiv werden, da die Anerkennung nicht automatisch erfolgt. Die AK Vorarlberg empfiehlt zudem allen Betroffenen, deren Anträge in der Vergangenheit abgelehnt wurden, ihre Ansprüche aufgrund der neuen Rechtslage umgehend neu prüfen zu lassen. 

Mit Beginn des Jahres 2026 hat sich die rechtliche Einstufung für Pflegekräfte grundlegend verbessert. Die gesamte Bandbreite der Pflegeberufe – von der Assistenz über die Fachbetreuung bis zum gehobenen Dienst – wird nun als Schwerarbeit gewertet. Diese Neuerung ermöglicht einen Pensionsantritt mit 60 Jahren, sofern 45 Versicherungsjahre vorliegen und innerhalb der letzten 20 Jahre mindestens 120 Monate Schwerarbeit nachgewiesen werden. Da Schwerarbeit jedoch nicht automatisch erfasst wird, ist der aktive Nachweis durch die Beschäftigten entscheidend. Die AK Vorarlberg betont, dass die Anerkennung aktiv beantragt werden muss, um von der Neuregelung profitieren zu können.

AK Präsident Bernhard Heinzle
AK Präsident Bernhard Heinzle © Lukas Hämmerle

Ein Meilenstein für die Gerechtigkeit in der Pflege

Für AK Präsident Bernhard Heinzle ist die Neuregelung in erster Linie das Ergebnis jahrelanger Bemühungen der Arbeitnehmervertretung. „Die Anerkennung der Pflege als Schwerarbeit war eine zentrale Forderung der Arbeiterkammer und längst überfällig“, so Heinzle. „Die tägliche Belastung im Pflegealltag, sei es im Krankenhaus oder in der Langzeitbetreuung, findet nun endlich die angebrachte Wertschätzung und gesetzliche Einordnung.“

Neue Chance trotz früherer Ablehnungsbescheide

Ein Grund für die bisherige pensionsrechtliche Benachteiligung vieler Pflegekräfte war die sehr eng gefasste Definition von Schwerarbeit. Franz Beck, Leiter der Abteilung für Sozialrecht bei der AK Vorarlberg, erläutert, dass die Anerkennung in der Vergangenheit vor allem auf Bereiche wie die Hospiz- und Palliativpflege begrenzt war – und viele Beschäftigte aus der allgemeinen Pflege deshalb negative Bescheide erhielten.

Franz Beck, Sozialrechtsexperte der AK Vorarlberg
Franz Beck, Sozialrechtsexperte der AK Vorarlberg © AK

„Mit dem 1. Jänner 2026 hat sich die Ausgangslage jedoch fundamental gewandelt“, hält Beck fest. „Die neue Rechtslage umfasst nun die gesamte Pflege, frühere Ablehnungsgründe haben keine Relevanz mehr.“ Beck betont, dass es sich lohne, auch bereits abgelehnte Fälle erneut prüfen zu lassen und gegebenenfalls neu zu beantragen. „Die geänderte Rechtslage macht den Weg frei, wo früher gesetzliche Hürden eine Anerkennung verhindert haben.“

Beratung zu individuellen Erfolgsaussichten

Um vorab festzustellen, ob sich ein erneuter Antrag für die Betroffenen tatsächlich lohnt, rät die AK Vorarlberg zu einer individuellen Abklärung. Pflegekräfte können sich dazu von den AK Expert:innen für Sozialrecht beraten lassen. Diese klären im Einzelfall ab, ob sich eine Antragstellung lohnt.

Kern der Neuregelung (seit 01.01.2026)

  • Was: Anerkennung aller Pflegeberufe als Schwerarbeit (Assistenz bis gehobener Dienst).
  • Ziel: Früherer Pensionsantritt ohne hohe Abschläge.

Die Formel: „60 – 45 – 120“ 

Um mit 60 Jahren in Pension zu gehen, müssen erfüllt sein:

  • 45 Versicherungsjahre im Gesamt-Arbeitsleben
  • 120 Monate Schwerarbeit innerhalb der letzten 20 Jahre

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Automatismus: Die Schwerarbeit wird nicht von selbst im Pensionskonto vermerkt. Ein eigener Antrag bei der Pensionsversicherung ist erforderlich.
  • Zweite Chance: Wer früher abgelehnt wurde (weil man z.B. nicht im Hospiz gearbeitet hat), kann die Anerkennung der Schwerarbeit neu beantragen. Die alten Ablehnungsgründe sind hinfällig.
AK Vorarlberg Service

Newsletter

Ihre Rechte als Arbeitnehmer:in, Konsumentenschutz, Steuertipps, Weiterbildung u.v.m.

Kontakt

Kontakt

AK Vorarlberg
Öffentlichkeitsarbeit
Widnau 4
6800 Feldkirch

Telefon +43 (0)50 258 1600
oder 05522 306 1600
Fax +43 50 258 1601
E-Mail presse@ak-vorarlberg.at