Eine junge Frau in weißem T-Shirt und Jeans steht in einer hellen Küche. Sie hält ihr Smartphone mit beiden Händen und schaut mit ernstem, skeptischem Blick auf den Bildschirm.
Frau S. soll 239 Euro für ein Jahresabonnement der App „NovaMenstruhilfe“ zahlen. Nur: Sie hat noch nie etwas von dem Unternehmen gehört. © Mart Production (KI erweitert), Pexels
04.08.2026

„NovaMenstruhilfe“: Dubiose Anbieter zocken mit Frauengesundheit ab

Ganze 239 Euro soll Frau S. für ein Jahresabonnement der App „NovaMenstruhilfe“ zahlen. Nur: Auf ihrem Handy ist keine solche App installiert. Die Website hat sie noch nie besucht. Und überhaupt hat sie noch nie etwas von „NovaMenstruhilfe“ gehört. Der AK Konsumentenschutz rät: Auf keinen Fall vorschnell zahlen.

Frau S. ist bei Weitem nicht die Einzige, die derzeit Opfer des dubiosen Online-Dienstes wird. „Beinahe täglich melden sich Vorarlberger:innen bei uns, die erfundene Rechnungen von ,NovaMenstruhilfe’ erhalten“, berichtet AK Konsumentenschützer Dr. Franz Valandro.

Portrait von AK Konsumentenschützer Franz Valandro
Dr. Franz Valandro © AK Vorarlberg

„Die Masche gleicht jener von ,Bongochat’ und ,Novavitalia’.“ Die Online-Dienste hatten erst kürzlich offenbar wahllos erfundene Rechnungen an Konsument:innen in Vorarlberg verschickt, ohne dass diese jemals ein Angebot in Anspruch genommen hatten. 

Dass alle drei Betrugsmaschen identisch erscheinen, kommt nicht von ungefähr, unterstreicht Valandro: „,NovaMenstruhilfe’, ,Bongochat’ und ,Novavitalia’ weisen alle dasselbe Impressum mit Sitz in China auf.“

Vermeintlich seriöse Website ist nur schöner Schein

Wie die zwei anderen Online-Diensten erweckt auch „NovaMenstruhilfe“ den Anschein, seriös zu sein: Die Internetseite ist hochwertig designt, die URL endet auf „.de“. „Das ist aber nur schöner Schein“, warnt Valandro. „Eine .de-Domain kann man von überall auf der Welt aus kaufen.“ 

AK Experte: „Auf keinen Fall zahlen!“

Der AK Experte rät wie schon in den vorigen Fällen: „Zahlen Sie derartige Rechnungen auf keinen Fall vorschnell, auch nicht bei Mahnungen oder Inkasso-Drohungen. Widersprechen Sie den Rechnungen schriftlich und erklären Sie, keine Dienste in Anspruch genommen zu haben.“

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