Pflegende Mutter ohne Selbstversicherung – AK verhilft Tochter zur Waisenpension
Nach dem Tod ihrer Mutter steht eine Frau mit Behinderung ohne Waisenpension da. Die Mutter hat ihre Tochter jahrelang gepflegt – ohne eigene Pensionsversicherung. Daher fehlten ihr die entscheidenden Pensionsversicherungszeiten für eine Alterspension, die für eine Waisenpension der Tochter Voraussetzung ist. Die Mutter wusste nicht, dass sie sich hätte kostenlos pensionsversichern lassen können. Die Sozialarbeiterin Edith Ploss, die auf den Fall aufmerksam wurde, bittet die AK Vorarlberg um Unterstützung. Die AK setzt sich bei der PVA erfolgreich für eine rückwirkende Anerkennung der Versicherungszeiten der Mutter ein. Die Tochter erhält ihre Waisenpension inklusive Nachzahlung.
Frau P. aus Lauterach pflegt über viele Jahre ihre Tochter, die eine Behinderung hat. Sie hat dadurch Anspruch auf eine kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung – weiß davon aber nichts. Weil sie die Selbstversicherung nie beantragt, fehlen ihr später die entscheidenden Versicherungszeiten für eine Alterspension. Als die Mutter stirbt, wirkt sich das direkt auf ihre Tochter aus: Weil Frau P. keine Alterspension erhalten hat, bleibt der Tochter die Waisenpension verwehrt – sie steht nach dem Tod ihrer Mutter ohne finanzielle Hilfe da.
Unterstützung durch die AK bringt den Erfolg
In der für die Tochter ausweglos scheinenden Situation wendet sich die Sozialarbeiterin Edith Ploss, die auf den Fall aufmerksam wurde, an die Arbeiterkammer Vorarlberg und schildert den AK Expert:innen die Situation. Diese prüfen die Rechtslage. Da die Mutter Anspruch auf kostenlose Selbstversicherung gehabt hätte, ersucht die AK die PVA um rückwirkende Anerkennung – mit Erfolg. Damit ist der Weg frei für die Waisenpension: Die Tochter erhält ein Leben lang eine Waisenpension inklusive Anspruch auf Ausgleichszulage.
„Die Selbstversicherung für pflegende Angehörige ist eine wichtige Möglichkeit“, erklärt Franz Beck, Sozialrechtsexperte der AK Vorarlberg. „Die Geschichte von Frau P. und ihrer Tochter zeigt, wie wichtig es ist, sich über die eigenen Ansprüche zu informieren.“ AK Präsident Bernhard Heinzle betont: „Gerade wenn die Rechtslage kompliziert ist, ist es beruhigend, auf die Expertise der AK zählen zu können. Zu wissen, dass sie bei uns Hilfe und Unterstützung bekommen, bedeutet den betroffenen Menschen viel.“
Was pflegende Angehörige wissen sollten
Die Selbstversicherung ist eine wichtige Vorsorge für pflegende Angehörige. Sie ist kostenlos und sorgt dafür, dass die Pflege nicht zum Nachteil für die eigene Pension wird.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Kostenlose Pensionsversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes (§ 18a ASVG)
- Anspruchsberechtigt: Eltern, Großeltern, Stief- und Pflegeeltern
- Voraussetzungen: Wohnsitz im Inland, Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
- Antragstellung: beim zuständigen Versicherungsträger, bei dem zuletzt Versicherungszeiten erworben wurden
- Dauer: bis zum 40. Lebensjahr des Kindes möglich, sofern Pflegebedarf besteht
- auch rückwirkend im Ausmaß von 120 Monaten möglich
Das österreichische Sozialrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie. Viele Betroffene kennen die Details in ihrem Fall nicht oder sind unsicher, wie sie anzuwenden sind. „Deshalb ist es entscheidend, dass pflegende Angehörige rechtzeitig und umfassend informiert sind“, hält Franz Beck fest. „Nur so können sie ihre Ansprüche sichern.“
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