Ein Bauarbeiter mit orangefarbenem Schutzhelm kniet in einem Rohbau und trägt mit einer Spachtel Fliesenkleber auf den Boden auf.
162 Firmeninsolvenzen wurden 2025 in Vorarlberg angemeldet, vor allem im Bau- und Baunebengewerbe. © Sergei Starostin, Pexels
15.09.2026

Insolvenz-Entgelt-Fonds: Wer arbeitet, muss bezahlt werden

Ein aktueller Bericht des Rechnungshofes bestätigt, was die AK Vorarlberg bereits in ihrer Vollversammlung im Mai beschlossen hat: Die jahrelange Absenkung der Arbeitgeberbeiträge setzt den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) finanziell unter Druck. Angesichts hoher Insolvenzzahlen warnt AK Präsident Bernhard Heinzle vor drohenden Leistungskürzungen für Beschäftigte und fordert die Rücknahme der Beitragssenkungen.

Wer arbeitet, hat ein Recht darauf, für diese Arbeit bezahlt zu werden. Dieser Grundsatz darf auch dann nicht außer Kraft gesetzt werden, wenn ein Unternehmen insolvent wird. Genau dafür gibt es den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) – eine zentrale Schutzvorrichtung für Arbeitnehmer:innen. Was die AK Vorarlberg bereits im Mai in ihrer Vollversammlung beschlossen und eingefordert hat, liegt nun schwarz auf weiß vor: Der aktuelle Bericht des Rechnungshofes bestätigt, dass der Fonds durch die jahrelange Absenkung der Arbeitgeberbeiträge finanziell unter Druck geraten ist und die Beiträge wieder steigen müssen. 

AK Präsident Bernhard Heinzle
AK Präsident Bernhard Heinzle © Lukas Hämmerle

„Die Arbeitgeberbeiträge an den IEF wurden wiederholt reduziert, zuletzt 2022 auf nur noch 0,1 Prozent. Geholfen hat diese Absenkung der Konjunktur nicht, aber sie hat ein zentrales Schutzinstrument unseres Sozialstaats gefährdet“, kritisiert AK Präsident Bernhard Heinzle. „Obwohl die Unternehmen in den letzten zehn Jahren bereits mit mehr als 63 Milliarden Euro gestützt wurden, hat die Regierung die Lohnnebenkosten aus politischem Kalkül weiter gesenkt. Dass der Insolvenz-Entgelt-Fonds nun selbst finanziell unter Druck steht, zeigt, wie kurzsichtig diese Politik in Wirklichkeit ist.“

Auch in Vorarlberg: Zahl der Firmenpleiten hoch

Auch in Vorarlberg ist das Thema alles andere als abstrakt. 2025 wurden in Vorarlberg 162 Firmeninsolvenzen angemeldet und 96 Verfahren eröffnet – ähnlich viele wie im Vorjahr, mit einem deutlichen Anstieg zum Jahresende. Besonders betroffen war einmal mehr das Bau- und Baunebengewerbe. „Hinter jeder dieser Zahlen stehen Menschen – Beschäftigte, die von einem Tag auf den anderen ohne Lohn dastehen, obwohl sie ihre Arbeit verlässlich geleistet haben. Sie müssen Miete zahlen, Kredite bedienen und Familien erhalten. Wenn liberale Denkfabriken hier den Rotstift ansetzen wollen, trifft das genau die Falschen“, stellt Heinzle klar.

Österreichweit stellten 2024 rund 33.221 Beschäftigte einen Erstantrag auf Insolvenz-Entgelt für nicht bezahlte Löhne und Gehälter, 270,3 Millionen Euro wurden ausbezahlt. 2025 stiegen die Auszahlungen bereits auf über 300 Millionen Euro.

Rechnungshof bestätigt: Höhere Beiträge notwendig

Der Rechnungshof hält eine Anhebung des Beitragssatzes für notwendig, nachdem dieser über Jahre deutlich reduziert und 2022 auf nur noch 0,1 Prozent abgesenkt wurde. Die zuvor aufgebauten Reserven des Fonds gingen dadurch stark zurück.

„Wer diese Absicherung pauschal beschneiden will, muss auch sagen, was das in der Praxis bedeutet: Das wirtschaftliche Risiko einer Unternehmensinsolvenz wird stärker auf jene Menschen übertragen, die dieses Unternehmen nicht geführt und keine unternehmerischen, schon gar keine politischen Entscheidungen getroffen haben. Für mich ist klar: Wer gearbeitet hat, muss sein Geld bekommen – Punkt. Wenn eine Firma pleitegeht, dürfen nicht die Beschäftigten die Rechnung für Fehler zahlen, die andere gemacht haben“, so Heinzle.

Der Insolvenz-Entgelt-Fonds zahlt keine Sozialhilfe, sondern schützt bereits erarbeitete Rechtsansprüche: Neben ausständigen Löhnen und Gehältern sind das offene Zeitguthaben, Urlaubsersatzleistungen, Kündigungsentschädigungen sowie weitere gesetzlich verankerte Ansprüche der Beschäftigten.

Klare Absage an Leistungskürzungen

Besonders kritisch sieht Heinzle Vorschläge, die unter Verweis auf internationale Vergleiche bei Bezugsdauer und Höchstgrenzen ansetzen wollen: „Wenn die Finanzierung eines Sicherungssystems schwieriger wird, dann werden reflexartig die Leistungen gekürzt. Auf einer Musterrechnung mag das einfach aussehen – sozialpolitisch und arbeitsrechtlich ist es der falsche Weg. Wer die Einnahmen des Fonds über Jahre zurückfährt und die Reserven aufbraucht, muss die Finanzierung wieder auf solide Beine stellen – statt bei den Betroffenen zu kürzen.“

Abschließend warnt Heinzle vor den wirtschaftlichen Folgen: „Wenn ausständige Gehälter nicht abgesichert sind, zerstören Unternehmensinsolvenzen unmittelbar Kaufkraft. Betroffene müssen ihren Konsum reduzieren und sind unter Umständen auf andere staatliche Unterstützung angewiesen. Wo hier die Ersparnis für unsere Gesamtwirtschaft liegen soll, erschließt sich mir nicht.“

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