AK Präsident Bernhard Heinzle zum Bundes-Wohnpaket: „Land und Gemeinden dürfen Bundesmittel keinesfalls verfallen lassen!“
Das Land muss die Wohnbauförderrichtlinien für den öffentlichen gemeinnützigen Wohnbau rasch ändern, damit die Mittel auch in Vorarlberg landen. Werden sie nicht rechtzeitig abgegolten, können sie nur noch zur Hälfte im Folgejahr beansprucht werden, ansonsten verfallen sie ganz.
Das Wohnbaupaket des Bundes setzt auf mehr leistbaren Wohnbau und stellt dem Land Vorarlberg ab 2024 43 Millionen Euro aus Bundesmitteln auf drei Jahre befristet zur Verfügung: 17,45 Millionen Euro für den Bau gemeinnütziger Mietwohnungen und 17,45 Millionen Euro für die Errichtung von Mietwohnungen mit Kaufoption bzw. Eigentumswohnungen zu Entgelten im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. AK Präsident Bernhad Heinzle drängt darauf, diese Mittel zweckgebunden zu nutzen.
Das Vorarlberger Regierungsprogramm 2019 bis 2024 sah noch den Bau von 4000 zusätzlichen gemeinnützigen Wohnungen, also 800 Wohnungen pro Jahr vor. Dieses Ziel wurde stark verfehlt, stattdessen ging der Bau von gemeinnützigen Wohnungen gegenüber der vorangegangenen Regierungsperiode zurück. In den Jahren 2022 und 2023 wurden im Schnitt jährlich statt 800 nurmehr 441 gemeinnützige Mietwohnungen erstellt.
Neben fehlenden Anfragen von Gemeinden für gemeinnützigen Wohnbau, hohen Grundstücks- und Baukosten haben selbstverständlich auch gestiegene Kreditzinsen den gemeinnützigen Bauvereinigungen Probleme bereitet, weshalb so manche Bauprojekte in weite Ferne gerückt sind.
Durch die zweckgebundenen Bundesmittel sollen nun in den Jahren 2024 bis 2026 mehr gemeinnützigen Wohnungen in Vorarlberg errichtet werden als dies im Durchschnitt der Jahre 2022 und 2023 der Fall war. Weitere 8,1 Millionen Euro sollen in die Sanierungen gemeinnütziger Mietwohnungen fließen.
„Bundesmittel keinesfalls verfallen lassen!“
Das Land wird daher die Wohnbauförderrichtlinien für den öffentlichen gemeinnützigen Wohnbau rasch ändern müssen, damit die für 2024 bereit gestellten 25 Prozent der Mittel, immerhin über 8,7 Millionen Euro, die zu 50 Prozent für den gemeinnützigen Mietwohnungsbau und zu 50 Prozent für den gemeinnützigen Wohnungsbau mit Kaufoption bereitstehen, auch in Vorarlberg landen. Denn wenn sie nicht abgeholte werden, können sie nur noch zur Hälfte im Folgejahr beansprucht werden, ansonsten verfallen sie ganz. „Das wäre ein katastrophales Versäumnis“, unterstreicht AK Präsident Bernhard Heinzle. „Die Bundesmittel dürfen jetzt auf keinen Fall verfallen!“
Die Mittel werden von den Gemeinnützigen dringend für nicht rückzahlbare Finanzierungszuschüsse und Finanzspritzen benötigt, damit trotz der anhaltenden hohen Baukosten im Land, der hohen Grundstückspreise und der gestiegenen Kreditzinsen Mietwohnungen und Eigentumswohnungen zu Preisen unter Marktniveau den Wohnungswerbern angeboten werden können.
Über 6000 Haushalte haben Wohnbedarf angemeldet – Wohneigentum für die meisten Vorarlberger:innen unmöglich
Dass das Land aber bei den zusätzlichen Mietwohnungen hauptsächlich auf gemeinnützige Kleinwohnungen für junge Menschen setzt, die neben der Miete auf eine Eigentumswohnung ansparen können, verfehlt das Ziel, auch mehr günstigen Wohnraum für diejenigen zu schaffen, die dauerhaft auf ein Mietverhältnis angewiesen sind und sich nie eine Eigentumswohnung leisten werden können. Die letzte Wohnumfrage der AK Vorarlberg hat gezeigt, dass selbst Haushalte mit niedrigem Einkommen hohe Mieten zahlen müssen, da günstiger Wohnraum einfach fehlt. Auch die Wohnbeihilfe kann nur einen Teil der hohen Mietbelastungen abfedern.
„Land und Gemeinden müssen endlich handeln!“
„Viele Haushalte müssen für hohe Mieten mehr ausgeben, als ihnen laut Wohnbeihilfe zumutbar wäre“, stellt AK Präsident Bernhard Heinzle klar. „Dort, wo Wohnungen gebraucht werden und gemeinnützige Bauvereinigungen über ausreichend Baugründe verfügen, sollte leistbarer Wohnraum auch schnellstmöglich geschaffen werden“, hält AK Präsident Heinzle fest.
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