Eine Frau läuft mit Einkaufstüten eine Straße entlang.
Wer noch Gutscheine der Kaufmannschaft Rankweil-Vorderland besitzt, kann sie jetzt bei der Marktgemeinde zum Umtausch anmelden. (KI verlängert) © Alexandra, Adobe Stock
19.07.2024

Nach Auflösung: Umtausch von Gutscheinen der Kaufmannschaft Rankweil-Vorderland wieder möglich

Einkaufsgutscheine sind ein beliebtes Geschenk und auch Firmen nutzen sie häufig als Boni für ihre Mitarbeiter. Viele Gemeinden und Regionen bieten dieses Modell an – so bis vor einigen Monaten auch die Kaufmannschaft Rankweil-Vorderland.

Der Verein Kaufmannschaft Rankweil-Vorderland hat in der Vergangenheit Einkaufsgutscheine ausgestellt, die in teilnehmenden Geschäften der Region als Zahlungsmittel verwendet werden konnten. Zum 31. Dezember 2022 löste sich der Verein auf. Die in Umlauf befindlichen Gutscheine waren in den teilnehmenden Betrieben nicht mehr einlösbar. Vorübergehend wurde ein Umtausch gegen Gutscheine des Gemeindemarketings angeboten, bis es dann im Frühjahr hieß: Auch ein Umtausch ist nicht mehr möglich. 

Das wollten einige Gutschein-Inhaber:innen aber freilich nicht hinnehmen und wandten sich an die AK Vorarlberg. Die Konsumentenschützer:innen intervenierten und kontaktierten den Verein und die Marktgemeinde Rankweil mehrfach.  

AK Konsumentenschutz intervenierte

Nun endlich die gute Nachricht: Im Herbst können im Umlauf befindliche Papiergutscheine der Kaufmannschaft Rankweil-Vorderland wieder gegen aktuelle Gutscheinkarten des Gemeindemarketings Rankweil umgetauscht werden. Dafür müssen die Inhaber:innen den Umtausch voranmelden und die Gutscheine dann zum Gemeindemarketing bringen. Die umgetauschten Gutscheine können dann wie üblich für den Einkauf in den teilnehmenden Geschäften genutzt werden. 

Die Voranmeldung ist ab sofort bis zum Stichtag 31. Oktober 2024 per Mail an krv.in.liquidation@gmail.com möglich. Ab dem Stichtag werden dann die angemeldeten Gutscheine der Kaufmannschaft Rankweil-Vorderland ganz oder zumindest teilweise in gültige Rankweiler Gutscheinkarten umgetauscht. Gutscheine der Kaufmannschaft, die nach dem 31. Oktober angemeldet werden, werden nicht mehr eingetauscht. 

„Wir sind erfreut, dass das Gemeindemarketing der Gemeinde nun den Umtausch der Gutscheine wieder übernimmt”, erklärt AK Konsumentenschützer Sebastian Sturn-Knall. „Gleichzeitig hoffen wir, dass die vorhandenen Mittel beim Gemeindemarketing ausreichend sind, damit auch wirklich alle Menschen, die noch alte Gutscheine der Kaufmannschaft besitzen, nun zu ihrem Recht kommen.”

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