Eine ältere Frau sitzt auf einem Sofa und genießt einen ruhigen Moment in ihrem Wohnzimmer.
Die AK Vorarlberg hat in zwei Fällen erfolgreich gegen fehlerhafte Einstufungen beim Pflegegeld geklagt (Symbolbild) © De Visu, Adobe Stock

Falsch eingestuft: AK Vorarlberg deckt massive Pflegegeldfehler auf

Gerichtliche Intervention sichert Pflegebedürftigen höhere Unterstützungsleistungen

Feldkirch, 28. November 2024 – Die AK Vorarlberg hat in zwei bedeutenden Fällen eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung für Pflegebedürftige erreicht. Durch gezielte rechtliche Schritte konnten Pflegegeldleistungen von Stufe 1 auf Stufe 5 respektive 6 angehoben werden.

Fehleinschätzungen aufgedeckt

Die AK Vorarlberg hat in zwei Fällen erfolgreich gegen fehlerhafte Einstufungen beim Pflegegeld geklagt. Frau B. und Herr W. wurden zunächst jeweils in Pflegestufe 1 eingestuft – ein gravierender Fehler, wie gerichtliche Gutachten bestätigten. Frau B. wurde nachträglich in Pflegestufe 6, Herr W. in Pflegestufe 5 eingestuft. Ohne das Einschreiten der AK hätten beide Pflegebedürftigen lediglich die niedrigste Pflegegeldstufe erhalten.

„Die Betroffenen und ihre Angehörigen wären ohne Unterstützung mit erheblichen finanziellen Einbußen belastet worden“, betont AK Präsident Bernhard Heinzle. „Diese Fälle zeigen einmal mehr, wie wichtig die Arbeit unserer AK Expert:innen ist, um solche Fehler aufzudecken und zu korrigieren. In beiden Fällen wurde der tatsächliche Pflegebedarf von den Versicherungsträgern deutlich unterschätzt.“

Schnelles Handeln brachte den Erfolg

In beiden Fällen haben sich die Söhne der Betroffenen an die AK Vorarlberg gewandt. Die zuständige AK Expertin für Sozialrecht Dr. Katharina Fürweger erkannte sofort die fehlerhaften Bescheide der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Sie reichte umgehend Klagen beim Landesgericht Feldkirch ein, das unabhängige Gutachten einholte.

Die gerichtlichen Gutachten bestätigten, dass der Pflegebedarf der Betroffenen bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Begutachtung deutlich höher war. Besonders wichtig: Im Gegensatz zu den ursprünglichen Gutachten wurden bei der gerichtlichen Begutachtung auch die pflegenden Angehörigen angehört, was zur realistischen Einstufung beitrug. Die Gerichtssachverständigen bestätigten vollumfänglich die Einschätzung der AK Referentin.

„Es ist inakzeptabel, dass die pflegenden Angehörigen in den ursprünglichen Gutachten nicht berücksichtigt wurden“, kritisiert AK Präsident Heinzle. „Gerade ihre Einschätzungen sind oft entscheidend für eine gerechte Einstufung.“

Für AK Präsident Heinzle zeigen die Fälle, dass es dringend strukturelle Verbesserungen braucht, damit Pflegebedürftige von Anfang an korrekt eingestuft werden. Er fordert die verbindliche Einbindung pflegender Angehöriger. „Ihre Einschätzung muss in jedem Begutachtungsverfahren berücksichtigt werden.“ Zudem fordert Heinzle Qualitätsverbesserung der Gutachten bei den Versicherungsträgern. Diese müssten auf Basis objektiver Kriterien erfolgen und die Realität des Pflegebedarfs berücksichtigen.

AK Pflegetagebuch: Ein wichtiges Werkzeug für Angehörige

Die AK Vorarlberg weist Angehörige darauf hin, wie wichtig es ist, den Pflegeaufwand präzise zu dokumentieren. „Genaue Aufzeichnungen können im Streitfall den entscheidenden Unterschied machen“, erklärt AK Expertin Fürweger. Das AK Pflegetagebuch hilft Angehörigen dabei, Pflegezeiten und Tätigkeiten übersichtlich festzuhalten. Dieses Werkzeug kann im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als wertvolle Grundlage dienen.

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