Arbeiterkammer kritisiert geplante Naturschutz-Deregulierung
Bauten bis 2.000 m², Parkplätze bis 1.000 m², große Lagerplätze und Deponien in der Grünzone ohne Naturschutzverfahren und nur noch 5 m Schutzstreifen am Wasser: Die AK Vorarlberg fordert Nachbesserungen und treffsicheren Bürokratieabbau statt einer generellen Schwächung des Naturschutzes in Vorarlberg.
Die AK Vorarlberg ist für schnellere Verfahren, etwa bei Wohnbau, Infrastruktur und Energiewende. Das geplante Naturschutz-Deregulierungsgesetz 2026 geht aber weit darüber hinaus und schwächt den Naturschutz massiv, so die AK in ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf.
Zahlreiche Bewilligungspflichten sollen ersatzlos fallen, auch in Landesgrünzone und Hochwasserabflussräumen. Ausgenommen bleiben im Wesentlichen nur Natura-2000-Gebiete. Damit werden Eingriffe in ökologisch wertvolle Freiräume, Gewässerräume, Moore und Bioverbundsysteme wesentlich erleichtert. Zudem können Freiflächen in landschaftsprägenden Hang- und Talräumen und in der Grünzone in einem deutlich größeren Ausmaß als bisher ohne naturschutzrechtliche Bewilligung bebaut, versiegelt oder zu anderen Zwecken verändert werden.
„Wenn Grünzone, Gewässer und Moore künftig ohne Prüfung verbaut werden können, ist das kein schlankes Verfahren, sondern ein Freibrief“, sagt AK Präsident Bernhard Heinzle. „Effiziente Verfahren sind wichtig, aber nicht auf Kosten von Natur, Lebensqualität und nachhaltiger Landschaftsentwicklung. Naturschutz braucht unabhängige Kontrolle, keine Aushebelung.“
Warum das die Arbeitnehmer:innen betrifft
Naturschutz sichert Lebensqualität, Gesundheit und Erholung. Er schützt vor Hitze, Hochwasser und anderen Folgen des Klimawandels. Das gilt besonders in dicht verbauten Gebieten, wo Bäume und Grünräume im Sommer entlasten. Der Entwurf steht zudem im Widerspruch zum Raumbild 2030, zur Waldstrategie 2030+ und zur Klimawandelanpassungsstrategie des Landes. In allen Strategiepapieren wird dem präventiven Naturschutz eine bedeutende Rolle zugestanden.
Weniger Kontrolle, kein Beleg
„Der Entwurf spricht von überflüssiger Bürokratie, liefert aber keine Analyse, ob Naturschutzverfahren oder die Beteiligung der Naturschutzanwaltschaft tatsächlich nennenswert verzögert oder gar verhindert haben“, kritisiert AK Ökonom Paul Rusching. Ebenso fehlen verpflichtende Vorgaben für Projektwerber, die die Einhaltung von Naturschutzstandards gewährleisten. Probleme werden dann oft erst erkannt, wenn der Schaden schon eingetreten ist und die Auswirkungen mehrerer Vorhaben in einer Region geraten leichter aus dem Blick.
Die Naturschutzanwaltschaft soll nur noch in wenigen, überwiegend EU-rechtlich geregelten Fällen mitreden. „Sie ist die unabhängige Stimme für die Natur. Wenn sie nur noch in ein paar EU-rechtlichen Fällen mitreden darf, fehlt genau jene Kontrolle, die wir brauchen“, so AK Präsident Heinzle. Zugleich soll der Naturschutzrat nur noch alle fünf statt alle drei Jahre über den Zustand von Natur und Landschaft berichten. „Ausgerechnet dann, wenn am meisten dereguliert wird, will man seltener hinschauen.“
„Vorarlberg ist aufgrund seines geringen verfügbaren Dauersiedlungsraumes und der bereits hohen Flächeninanspruchnahme mehr als andere Bundesländer auf einen wirksamen Naturschutz und eine nachhaltige Landschaftsentwicklung angewiesen. Umweltstandards dürfen nicht leichtfertig aufgegeben werden“, so AK Ökonom Paul Rusching.
Das fordert die Arbeiterkammer:
- Analyse vor Abschaffung:
Es muss belegt werden, wo Verfahren tatsächlich bremsen, damit Bürokratie treffsicher und nicht auf Kosten der Natur abgebaut wird. - Sensible Räume schützen:
In Landesgrünzone, an Gewässern, in Mooren und Feuchtgebieten sollen die Bewilligungspflichten und bestehenden Schwellenwerte bleiben. - Mindeststandards für Betriebs- und Wohngebiete:
Wo Einzelverfahren entfallen, sollen Naturschutzbehörde und Naturschutzanwaltschaft schon in der Raum- und Bebauungsplanung eingebunden sein. - Transparenz und Monitoring:
Ein Anzeigeverfahren statt vollständigem Wegfall der Bewilligung, eine gesetzliche Evaluierung nach drei bis fünf Jahren und ein jährlicher Bericht über den Zustand der Natur.
„Wer heute beim Naturschutz dereguliert, riskiert Folgekosten und Schäden, die künftige Generationen ausbaden müssen“, so AK Präsident Bernhard Heinzle.
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