Schwere Vorwürfe gegen Merkur Markt Dornbirn
AK-Konsumentenschutz meldet systematische Verbrauchertäuschung mit Haltbarkeitsdaten
Die Vorwürfe haben im wahrsten Sinne des Wortes ein „G’schmäckle“. Laut eindeutigen Informationen, die dem AK-Konsumentenschutz vorliegen, werden im Merkur Markt in Dornbirn Produkte mit abgelaufener Mindesthaltbarkeit aus dem Regal genommen, neu verpackt und wieder zum Verkauf angeboten: mit neuem Mindesthaltbarkeitsdatum und zum selben Preis. Das Datum wird einfach um zehn Tage oder mehr verlängert.
Den Informationen zufolge wird diese Praktik vor allem mit Käseprodukten aus der Feinkosttheke durchgeführt. Wer da noch hart im Nehmen ist, muss spätestens jetzt die Nase rümpfen: Denn auch Brot, das beispielsweise an einem Samstag nicht verkauft wurde, wird den vorliegenden Informationen nach wieder eingefroren und in der Folgewoche aufgetaut, neu verpackt und als vermeintlich frische Ware zum Normalpreis angeboten.
„Die VerbraucherInnen werden durch diese Vorgehensweise hinsichtlich der Frische und Qualität der Produkte getäuscht“, so AK-Konsumentenschützer Mag. Paul Rusching. „Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zwar weiterhin verkauft werden, doch die KonsumentInnen müssen deutlich auf die abgelaufene Frist aufmerksam gemacht werden. Durch das Neuverpacken und Verlängern des Haltbarkeitsdatums wird diese Vorschrift klar umgangen.“
Die Täuschung liegt laut AK-Konsumentenschutz klar auf der Hand, denn das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verbietet „Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Angaben in Verkehr zu bringen oder zu bewerben“ (§ 5 Abs 2 LMSVG). Laut Gesetz ist mit einer Irreführung gemeint, wenn zur Täuschung geeignete Angaben über die Eigenschaften des Lebensmittels, wie insbesondere Haltbarkeit, gemacht werden.
Die Arbeiterkammer Vorarlberg hat sofort nach Erhalt der Informationen und Beschwerden die Lebensmittelaufsichtbehörde über diese Missstände in Kenntnis gesetzt. Diese ist bereits tätig geworden. „Es ist unfassbar, was den KonsumentInnen hier zugemutet wird“, so AK-Präsident Hubert Hämmerle zu den Vorwürfen. „Seit mehreren Jahren fordern wir die Gesetzgeber dazu auf, die Lebensmittelaufsichtsbehörde im Interesse der KonsumentInnen von ihrem Maulkorb zu befreien. Amtliche Lebensmittelkontrollen sollen die Möglichkeit haben, die Ergebnisse ihrer Kontrollen zu publizieren und Informationen über Mängel und beanstandete Betriebe allen zugänglich zu machen.“
Bereits 2014 hat die AK Vorarlberg in einer Vollversammlung gefordert, dass die KonsumentInnen mit gut sichtbaren Aushängen in den Betrieben über die Kontrollergebnisse informiert werden. Dazu eignen würde sich das in Dänemark seit über zehn Jahren bestens funktionierende „Smiley-System“. „Dieser Fall macht auf schockierende Weise erneut deutlich, wie wichtig der Schutz von KonsumentInnen wirklich ist, die sich nicht nur frische und qualitätsvolle Ware, sondern auch mehr Transparenz erwarten“, stellt AK-Präsident Hämmerle fest.
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Mag. Paul RuschingTel:. 050/258-3024
E-Mail: paul.rusching@ak-vorarlberg.at