Mann und Frau in einer Wohnung
© Ketut Subiyanto, Pexels
21.11.2023

Schwache Gesetzeslage trotz neuem Maklergesetz

Befristete Verträge und löchriges Mietrecht bringen Mieter:innen unter Druck

Dass das neue Maklergesetz erstmals Verwaltungsstrafen vorsieht, ist positiv und verhilft zu mehr Durchsetzungskraft gegen rechtswidrige Bearbeitungsgebühren durch Makler:innen. Doch das ändert nichts an der nach wie vor recht schwachen Gesetzeslage für Mieter:innen. So dürfen Vertragserrichtungskosten für die Mehrzahl der Mietverhältnisse im Ländle nach wie vor auf Mieter:innen überwälzt werden

Zuletzt haben die Grünen in Vorarlberg zehn Immobilienmakler angezeigt, weil sie Inserate veröffentlicht hatten, in denen weiterhin Maklerprovisionen von potenziellen Mieter:innen verlangt wurden. Das ist ungesetzlich – so weit ist alles klar.

Nach dem Gesetzeswortlaut wäre zudem anzunehmen, dass weder die nicht provisionsberechtigten Maklerbüros noch die Vermieter:innen Kosten der Vertragserrichtung den Mieter:innen in Rechnung stellen dürfen. Es ist jedoch der Vermieterseite und damit auch dem Maklerbüro prinzipiell erlaubt, vorzugeben, wer den Mietvertrag errichten wird und im Vorfeld zu regeln, wer die Kosten der Vertragserrichtung in welcher Höhe zahlt. Das erste Loch des Mietrechtsgesetzes. Denn vor allem bei Eigentumswohnungen in Häusern, die nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet worden sind, oder bei Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern ist es grundsätzlich nicht verboten zu vereinbaren, dass Mieter:innen die Kosten des Mietvertrages zur Gänze selber zahlen müssen. Genau diese Voraussetzungen betreffen aber die Mehrheit der Mietwohnungen in Vorarlberg.

Sofern das Mietrechtsgesetz nicht voll anwendbar ist, konnte bis dato eine Überwälzung der Mietvertragskosten nur im Einzelfall angefochten werden. Insbesondere wenn ein Makler am Abschluss oder der Verlängerung des Mietvertrages beteiligt war, könnte das neue Maklergesetz doch noch greifen. Eine gerichtliche Klärung steht aber noch aus. Betroffene können sich an die AK-Konsumentenberatung wenden, um die anwendbaren Gesetze bzw. die Kostenüberwälzungsvereinbarung prüfen zu lassen.

Die Kosten für den Mietvertrag können zudem hoch ausfallen: Anwälte und Notare können laut Gesetz schnell über 1.000 Euro Honorar verlangen, wenn vorher keine günstigere Vereinbarung getroffen wurde. Um dies zu unterbinden, reicht die bisherige Änderung des Maklergesetzes leider nicht aus.

Problem: Befristungen

Aber auch die Befristungen der Mietverhältnisse bringen Mieter:innen schwer unter Druck. Denn wer möchte sich schon mit Makler oder Vermieter:in anlegen, wenn der Vertrag nur auf drei Jahre abgeschlossen wird. Wer will schon wegen 360 Euro Vertragserrichtungskosten streiten, die man dem Immobilienbüro für einen von einer Anwaltskanzlei erstellten Mietvertrag zahlen soll, anstatt der Anwaltskanzlei direkt? Angesichts der Wohnungsnot geben noch immer Makler:innen und Vermieter:innen die Spielregeln vor. Auch dann, wenn diese nicht offenkundig bereits im Inserat aufscheinen.

Die AK Vorarlberg verlangt schon lange mehr Mieter:innenschutz und Wohnsicherheit. Dafür sind bessere Gesetze notwendig, die folgende Punkte aufgreifen:

  • vom Justizministerium vorgegebene, verpflichtende Muster-Mietverträge für Vermieter:innen
  • Verbot von befristeten Mietverträgen bei gewerblichen Vermieter:innen
  • eine Mietpreisbremse mit höchstens zwei Prozent Inflationsanpassung pro Jahr
  • ein einheitliches, einfaches Mietrechtsgesetz mit wirksamen Mietobergrenzen

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