23.09.2019

Mit Pension warten, gestellte Anträge zurückziehen!

AK-Hämmerle: „Neue Langzeitversichertenregelung tritt mit 1.1.2020 in Kraft"

„Wir raten allen, welche die neuen Bestimmungen für die Langzeitversichertenregelung erfüllen und heuer noch in Pension gehen wollen, bis Frühjahr 2020 zu warten und bereits gestellte Anträge zurückzuziehen“, sagt AK-Präsident Hubert Hämmerle. Die neue Langzeitversichertenregelung, die letzte Woche im Parlament beschlossen wurde und die eine abschlagsfreie Pensionierung nach 45 Versicherungs- und 62 Lebensjahren vorsieht, tritt nämlich erst mit 1.1.2020 in Kraft. 

Das Parlament hat letzte Woche eine neue Regelung beschlossen, die vorsieht, dass Langzeitversicherte nach 45 Versicherungsjahren mit 62 abschlagsfrei in Pension gehen können. Das ist im Prinzip eine Rückkehr zur ehemaligen Hacklerregelung bzw. eine abschlagsfreie Korridorlösung. 

Allerdings: Die neue Regelung tritt wie derzeit beschlossen erst am 1. Jänner 2020 in Kraft. Das heißt: Alle, welche die neuen Bestimmungen erfüllen und noch heuer in Pension gehen wollen, sollten sich das gut überlegen. Wir empfehlen, noch bis 2020 zuzuwarten bzw. bereits gestellte Anträge wieder zurückzuziehen“, sagt deshalb AK-Präsident Hubert Hämmerle und weiter: „Wer Fragen zu einer geplanten Pensionierung hat, kann sich gerne an unsere Sozialrechtsexperten wenden. Sie informieren und beraten Sie gerne.“  

Erreichbar sind die Pensionsexperten der AK Vorarlberg unter der Telefonnummer 050/258-2200.


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