17.03.2020

Manche übereilte „Einvernehmliche“ ungültig

Zahlreichen Arbeitnehmern wurde die Auflösung der Dienstverhältnisse aufgedrängt.

Seit Tagen rät die AK Vorarlberg den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eindringlich, jetzt nicht voreilig einvernehmliche Auflösungen ihrer Dienstverhältnisse zu unterschreiben und sich nicht zu schriftlichen Zusagen drängen lassen. Dennoch haben Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einvernehmliche Auflösungen aufgedrängt. „Die könnten durchaus rechtsunwirksam sein“, sagt AK-Juristin Dr. Brigitte Hutterer.


Denn das Gesetz verlangt, dass Arbeitgeber ab dem Überschreiten bestimmter Grenzen vorher eine Anzeige an das Arbeitsmarktservice erstatten müssen. Erst nach dieser Anzeige und der Mitteilung vom AMS an den Arbeitgeber, dass die Beendigung zulässig ist, dürfen die Dienstverhältnisse beendet werden. „Das gilt für Arbeitgeber-Kündigungen wie auch für einvernehmliche Auflösungen“, so die Leiterin der Sozialrechtsabteilung der AK Vorarlberg.

Die Grenzwerte werden überschritten, falls folgende Anzahl von Beendigungen durch den Arbeitgeber beabsichtigt sind:

  • mindestens fünf Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 20 bis 100 Arbeitnehmern;
  • mindestens fünf Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben mit 100 bis 600 Arbeitnehmern;
  • mindestens 30 Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 600 Arbeitnehmern;
  • mindestens fünf Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben (wobei es bei den über 50-jährigen nicht darauf ankommt, wie viele Arbeitnehmer insgesamt im Betrieb beschäftig sind.)

 „Einige der in den vergangenen Tagen abgeschlossenen einvernehmlichen Auflösungen könnten daher rechtsunwirksam sein“, erklärt Dr. Hutterer. „Dies bedeutet, dass die einvernehmliche Auflösung ungültig und das Arbeitsverhältnis nach wie vor aufrecht ist.“

Wichtig ist: Jetzt keine Zeit verlieren! „Dagegen muss man möglichst rasch vorgehen.“ Falls daher betroffene Arbeitnehmer wissen, dass diese Werte überschritten wurden und gegen die einvernehmliche Auflösung oder Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen wollen, können sie sich unter der Telefonnummer 050 258 2000 an die AK-Experten wenden.

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