17.02.2021

Datenschutzbehörde: Kreditschutzverband 1870 verletzt Auskunftsrecht

Wer einen Kredit braucht oder einfach nur eine Wohnung mieten möchte, dessen Bonität wird durchleuchtet. Das kann üble Folgen haben. Im aktuellen Fall traf die schlechte Bewertung einen Konsumenten aus heiterem Himmel. Er lebt mit gutem Einkommen und schuldenfrei. Wie die schlechten Werte zustande kamen, darüber schweigt der Kreditschutzverband von 1870 (KSV). Das fand die AK völlig inakzeptabel. Die Datenschutzbehörde gab ihr nun recht.  

Die Überraschung kam für den Verbraucher gleich doppelt. Zum einen hat er nicht vom KSV1870 selbst, sondern rein zufällig über Dritte von seinen ungewöhnlich schlechten Bonitätsbewertungen erstmals erfahren. Zum anderen ist weder für den Verbraucher noch für AK-Konsumentenschützer Markus Unterhofer nachvollziehbar, weshalb ein sogenannter RiscIndicator des Kreditschutzverbandes dem Verbraucher eine erhöhte Zahlungsauffälligkeit unterstellt. Ein sogenannter Wirtschaftlichkeitsindex bringt dem Verbraucher gar die Bewertung „sehr schlecht“ ein.  

Für Unterhofer völlig unlogisch: Schließlich bezieht der Verbraucher ein überdurchschnittliches und gesichertes Einkommen. Bei ihm stehen keine Zahlungen an. Der Mann hat nicht einmal Schulden. 

Die AK Vorarlberg hat deshalb beim KSV1870 interveniert und eine umfassende Aufklärung bzw. Korrektur gefordert. Der KSV1870 hat einzig den sogenannten RiscIndicator leicht verbessert – der massiv unterdurchschnittliche Wirtschaftlichkeitsindex blieb hingegen unverändert. Konkrete, nachvollziehbare Auskünfte zum Zustandekommen der katastrophalen Bonitätsbewertungen bleibt der Kreditschutzverband bis heute schuldig. Er hat bloß allgemeine Standardinformationen bereitgestellt. Laut KSV1870 würde es sein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis verletzen, müsste er mit mehr Informationen herausrücken. 

Besonders pikant: Als der Verbraucher seine KSV-Bonitätsbewertungen – aus gegebenem Anlass – selbst angefragt hat, erhielt er – zumindest beim sogenannten RiscIndicator – ein deutlich besseres Ergebnis als bei der Abfrage durch einen Dritten. Markus Unterhofer: „Es liegt auf der Hand, dass sich manch Verbraucher – aufgrund der unterschiedlichen Werte – in scheinbarer Sicherheit wiegen dürfte.“ 

Da der KSV1870 die geforderten Aufklärungen wiederholt verweigerte, hat die AK Vorarlberg für den Verbraucher eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingebracht und nun Recht bekommen. Die Datenschutzbehörde hat eine Verletzung des Rechtes auf Auskunft durch den KSV1870 festgestellt und dem KSV1870 aufgetragen, eine plausible Erklärung zum Zustandekommen der Bewertungsergebnisse ebenso zu liefern wie zur Herkunft der verarbeiteten Daten.  

Bleibt abzuwarten, welche Auskunft der KSV1870 jetzt erteilen wird. Immerhin ist eine massive Beeinträchtigung des Verbrauchers, der damit höchstwahrscheinlich nicht alleine ist, offenkundig. Schließlich werden die intransparenten Bonitätsergebnisse auch von potenziellen Vertragspartnern abgefragt, die wichtige Grundbedürfnisse abdecken: Das Wohnen zum Beispiel. 

Die Entscheidung der Datenschutzbehörde ist nicht rechtskräftig. 

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