13.12.2019

Kassenreform nicht verfassungswidrig, aber trotzdem unfair

Der Verfassungsgerichtshof erkennt zwar an vielen Stellen der Kassenreform einen Reparaturbedarf und schickt damit den Umbau der Sozialversicherung an den Anfang zurück – die Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern wurde jedoch anerkannt. „Diese Gleichstellung ist demokratiepolitisch sehr fragwürdig und zutiefst unfair“, sagt AK-Präsident Hubert Hämmerle.

Sie bringt gravierende Verschlechterungen mit sich: die Kassenfusion, ein Großprojekt der türkis-blauen Regierung. Sie wurde vom Verfassungsgerichtshof bestätigt, nachdem dem VfGH insgesamt 14 Beschwerden vorgelegt wurden. „Wir respektieren natürlich das Urteil, die Reform bleibt trotzdem unfair. 160.000 Arbeitegeber sollen künftig gleich viele Stimmen haben wie 7,2 Millionen Versicherte, und das in Interessensfragen zur eigenen Sozialversicherung dieser Menschen. Das ist höchst fragwürdig“, hält Hubert Hämmerle fest.

Dadurch können die Vertreter der Arbeitgeber jeden Fortschritt in der Sozialversicherung blockieren. Das wird durch die Tatsache verstärkt, dass sie im Gegensatz zu Arbeitnehmern kein Eigeninteresse an bestmöglichen Leistungen der Sozialversicherung haben, denn Arbeitgeber haben ihre eigene Versicherung. Wie groß der Interessensunterschied ist, zeigte sich erst kürzlich an den Forderungen der Wirtschaft: Demnach sollen Arbeitgeber zum Beispiel eine Kontrolle des Gesundheitszustandes von Dienstnehmern im Krankenstand durch die Kasse anweisen können. Hämmerle: „Diese Art der Überwachung ist völlig absurd – wir brauchen keine Krankenstandspolizei. Das zeigt, dass die Interessen zu weit auseinander klaffen.“

Die neue Regierung ist jetzt am Zug, diese Übervorteilung der Arbeitgeber wieder zu beseitigen: „Die Regierung muss sich beweisen und den 7,2 Millionen Versicherten die Verantwortung über ihre eigene Versicherung zurückgeben. Eine politische Lösung ist hier dringend notwendig, und die Arbeiterkammer natürlich für einen Dialog offen,“ appelliert Hubert Hämmerle.

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