Kalte Progression: Vernünftiger Plan der Bundesregierung
AK-Präsident Heinzle: „Entlastung für von Teuerung besonders Betroffene“
Es war eine jahrelange Forderung der AK Vorarlberg – die Abschaffung der Kalten Progression, der schleichenden Steuererhöhung. Zwei Drittel der Kalten Progression werden seit 1.1.2023 automatisch an die Steuerzahler:innen zurückgegeben, ein Drittel hat sich die Regierung als „strategische Größe“ zurückbehalten. „Für dieses Geld wurde heute ein Verteilungsplan vorgelegt, der in Summe durchaus vernünftig erscheint“, signalisiert AK-Präsident Bernhard Heinzle Zustimmung.
Der Plan sieht eine sozial gestaffelte Erhöhung der einzelnen Steuerstufen ebenso vor wie die Erhöhung des Kindermehrbetrages, eine Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Die steuerliche Begünstigung für Überstunden wird ausgeweitet, Absetzbeträge werden zu 100 Prozent an die Inflation angepasst, der Zuschuss zur Kinderbetreuung wird erhöht. Erreicht werden sollen mit den Maßnahmen vor allem Arbeitnehmer:innen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, Pensionisten sowie Kinder und Familien. Also Gruppen, die in erster Linie unter der aktuellen Teuerung leiden. Einzig die Erhöhung des Gewinnfreibetrages für Selbstständige sieht Heinzle kritisch, handelt es sich bei der Kalten Progression doch um Steuergeld, das von den Arbeitnehmer:innen abgezweigt wird.
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