05.03.2020

Bauland: Neues Gesetz zu zahnlos!

Als „zahnlosen Papiertiger“ bezeichnet AK-Direktor Rainer Keckeis die vor einem Jahr beschlossene Novelle zur Raumplanung und zum Grundverkehr. Besonders die erst ganz zum Schluss in das Gesetz hineinreklamierten Ausnahmen für Bauträger sowie die Regelungen für Immobiliengesellschaften der Großbetriebe sind Keckeis ein Dorn im Auge. „Diese Regelungen schaffen Möglichkeiten zur weiteren Hortung von Grundstücken, während Privatpersonen eklatant benachteiligt werden, wenn sie mehr als ein Grundstück kaufen wollen“, ärgert sich der AK-Direktor. 

Die Grundstückspreise im Ländle steigen weiter, die daraus resultierenden Wohnkosten werden für viele immer mehr zum Problem. Die vor einem Jahr vom Land beschlossene Novelle zur Raumordnung und ein neues Grundverkehrsgesetz sollten eigentlich die Situation verbessern. „Tun sie bislang aber nicht“, bemängelt AK-Direktor Rainer Keckeis und er glaubt, auch den Grund dafür zu kennen: „Vor allem die Ausnahmeregelungen für Bauträger, die erst ganz zum Schluss und ohne Wissen vieler in das Gesetz hinein reklamiert worden sind, haben Schuld an der weiter unbefriedigenden Situation“, sagt Keckeis. So würden z. B. kleine Grundstücke zusammengelegt und dann auf dem letztlich großen Grundstück nur ein ganz kleiner Teil bebaut. Restriktiv werde hingegen mit Otto Normalverbraucher verfahren. Dieser könnte sich Grund und Boden ob der eklatanten Preise aber immer seltener leisten. „Mittlerweile sind Grundstücke auf der Schweizer Seite des Rheins schon billiger zu haben als im Ländle. Das sollte wirklich zu denken geben“, so der AK-Direktor.

„Man wird also nicht darum herumkommen, für Grundstücksgeschäfte eine Bewilligungspflicht einzuführen“, fordert Keckeis. Ähnlich wie landwirtschaftlichen Flächen brauche es ein System, das der Baulandhortung einen Riegel vorschiebe. „Otto Normalverbraucher wurde in den letzten Jahren über den Preis sukzessive vom Immobilienmarkt verdrängt. Die Bürger brauchen deshalb ein entsprechendes Schutz-System, damit auch sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu Eigentum kommen können“, so Keckeis abschließend.

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